Zwangsversteigerung

    Zwangsversteigerung

    Hinweise für Büren

    Die Stadt Büren beantragt Zwangsversteigerungen im Wege der Zwangsvollstreckung.

    Beschreibung

    Hinweise für Büren

    Die Stadt Büren beantragt Zwangsversteigerungen im Wege der Zwangsvollstreckung. Ebenso tritt sie Zwangsversteigerungsverfahren zur Sicherung und Durchsetzung Ihrer Forderungen bei. Diese Verfahren werden vom Fachbereich Zahlungsabwicklung betreut.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Sachgebiet II/03: Zahlungsabwicklung

    Version

    Technisch geändert am 16.11.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Büren

    Formulare

    Hinweise für Büren

    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

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    Hinweise (Besonderheiten)

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    Weitere Informationen

    Hinweise für Büren

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de