Sich an einer Hochschule einschreiben
Beschreibung
Hinweise für Waldbröl
Schüler*innen, welche erstmals schulpflichtig werden, erhalten von der zuständigen Grundschule eine Einladung zur Anmeldung.
Bei dem Wechsel auf eine weiterführende Schule erfolgt die Wahl der Schulform anhand der Empfehlung der Grundschule.
Ziehen schulpflichtige Schüler*innen nach Waldbröl, erhält das Schulamt hierüber eine Mitteilung und überwacht die Schulpflicht. Die Anmeldung erfolgt eigenständig durch die Eltern bzw. den/ die volljährige/n Schüler*in
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Waldbröl
Anmeldung zur Grundschule:
- Ausgefülltes Anmeldeformular
- Stammbuch oder Geburtsurkunde des Kindes
- Sorgerechtsbeschluss oder Vollmacht des Partners bzw. der Partnerin
- Weitere Unterlagen gem. Einladungsschreiben
Anmeldung zur weiterführenden Schule:
- das Halbjahreszeugnis aus der Klasse 4
- Übergangsempfehlung der Grundschule
- Stammbuch oder Geburtsurkunde des Kindes
- Ein Passbild, sofern die Inanspruchnahme eines öffentlichen Verkehrsmittels erforderlich ist
Formulare
Hinweise zum Antragsverfahren sind auf den Webseiten der jeweiligen Hochschule zu finden.
Voraussetzungen
Sie haben den Zulassungsbescheid für einen Studienplatz erhalten.
Um ein Studium an einer nordrhein-westfälischen Hochschule aufnehmen zu können, müssen Sie in der Regel folgende Voraussetzungen erfüllen:
Universitäten:
- Allgemeine Hochschulreife oder ein als gleichwertig anerkannter Bildungsabschluss. Bitte erkundigen Sie sich direkt bei der jeweiligen Hochschule.
- eine Meisterprüfung oder vergleichbare Prüfung oder
- Personen, die eine berufliche Ausbildung abgeschlossen haben können beim Vorliegen entsprechender Voraussetzungen eine Hochschulzugangsberechtigung erhalten. Bitte erkundigen Sie sich direkt bei der Hochschule.
Hochschulen für angewandte Wissenschaften (Fachhochschulen):
- Allg. Hochschulreife oder Fachhochschulreife oder ein als gleichwertig anerkannter Bildungsabschluss. Bitte erkundigen Sie sich direkt bei der jeweiligen Hochschule
- eine Meisterprüfung oder vergleichbare Prüfung oder
- Personen, die eine berufliche Ausbildung abgeschlossen haben können beim Vorliegen entsprechender Voraussetzungen eine Hochschulzugangsberechtigung erhalten. Bitte erkundigen Sie sich direkt bei der Hochschule.
Kunst-/Musikhochschulen:
Für das Studium an Kunst-/Musikhochschulen können besondere Voraussetzungen gelten (Begabtenprüfung). Bitte erkunden Sie sich direkt bei der entsprechenden Hochschule.
Diese Aufzählung ist nicht abschließend. Die Voraussetzungen und erforderlichen Unterlagen für die Immatrikulation können je nach Hochschule und Studiengang voneinander abweichen. Im Zweifel wenden Sie sich zur Klärung an Ihre Hochschule bzw. die Studienberatung.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Waldbröl
Verfahrensablauf
Sie erhalten von der betreffenden Hochschule einen Zulassungsbescheid. Die Einschreibung und damit die Aufnahme an der Hochschule erfolgt dann innerhalb einer Frist auf Ihren Antrag hin.
Nach der Einschreibung sind Sie als Student oder Studentin der jeweiligen Hochschule eingetragen. Zur Bestätigung erhalten Sie einen Studierendenausweis/eine Chipkarte, außerdem steht Ihnen eine Immatrikulationsbescheinigungen für das laufende Semester zur Verfügung.
Hinweis: Zu jedem neuen Semester müssen Sie sich zurückmelden; hierzu ist die Errichtung des Semesterbeitrags die Voraussetzung (siehe LeiKa „Semesterbeitrag Erhebung“).
Bitte beachten Sie immer die Informationen, geforderten Unterlagen und Fristen der jeweiligen Hochschule zu den jeweiligen Studiengängen.
Fristen
Bearbeitungsdauer
Hinweise (Besonderheiten)
Sofern das Antragsverfahren online durchgeführt wird, ist ein entsprechendes Nutzerkonto zu verwenden (siehe Webseiten der Hochschule).
Sie haben die Möglichkeit, von einer Einschreibung / Immatrikulation innerhalb bestimmter Fristen auf Antrag wieder zurück zu treten. Bei einem Rücktritt innerhalb der vorgesehenen Frist gelten Sie als nicht eingeschrieben.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen am 16.12.2022