einfache Melderegisterauskunft beantragen
Beschreibung
Hinweise für Warstein
Bei Bedarf stellt Ihnen die Stadt Warstein eine Meldebescheinigung aus.
Jeder Einwohner von Warstein kann im Bürgercenter eine Meldebescheinigung beantragen. Die Meldebescheinigung enthält folgende Angaben:
- Name, Vorname
- Geburtsdatum
- Adresse
- Familienstand
- Familienangehörige im Haushalt
Bei Ihrer persönlichen Vorsprache wird Ihnen die Meldebescheinigung sofort ausgestellt. Bringen Sie bitte Ihren Personalausweis oder Reisepass mit. Sie können sich auch durch eine geeignete Person vertreten lassen (Vollmacht und Ausweis sind erforderlich).
Die Meldebescheinigung kann alternativ über das Serviceportal online bestellt und direkt bezahlt werden. Hierfür ist die Anmeldung über das Servicekonto NRW erforderlich.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Sachgebiet Bürgerservice
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 02902 810
E-Mail: buergerbuero@warstein.de
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Warstein
- Personalausweis oder Reisepass
- ggfls. Vollmacht
Voraussetzungen
Es müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- die von Ihnen gesuchte Person muss anhand Ihrer Angaben eindeutig identifiziert werden können; das heißt, dass Sie bereits über Daten zum Betroffenen verfügen müssen; dies sind in der Regel
- der Vor- und Familienname,
- das Geburtsdatum
- das Geschlecht oder
- die zuletzt bekannte Anschrift.
- Sofern Sie die Daten für gewerbliche Zwecke verwenden, müssen Sie diese angeben.
- Sie dürfen die Daten nicht für Zwecke der Werbung oder des Adresshandels verwenden und müssen dies bei der Anfrage erklären
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Persönliche Beantragung
Die persönliche Beantragung erfolgt folgendermaßen:
- Es kann ein Termin erforderlich sein.
- Sie müssen Ihren Personalausweis oder Reisepass vorlegen.
- Die Gebühr zahlen Sie direkt bei der Beantragung im Einwohnermeldeamt.
Schriftliche Beantragung
Die schriftliche Beantragung hat folgenden Ablauf:
- Bitte überweisen Sie zuerst die Gebühr.
- Übersenden Sie anschließend Ihren Antrag mit einer Kopie des Kontoauszuges oder einem Überweisungsbeleg.
- Die Beantwortung der Auskunft erfolgt umgehend nach der Bearbeitung nur in schriftlicher Form an den Antragsteller beziehungsweise die Antragstellerin.
Online-Beantragung
Sie können die einfache Auskunft aus dem Melderegister auch online beantragen.
Fristen
Kosten
Hinweise für Warstein
Ausstellung einer Meldebescheinigung: 9,00 €.
In folgenden Fällen ist die Meldebescheinigung gebührenfrei:
- Bescheinigung zur Vorlage beim Versorgungsamt (Anforderung des Versorgungsamtes mitbringen)
- Bescheinigung für die Familienkasse der Agentur für Arbeit
- Bescheinigung für Rentenzwecke
- Bescheinigung für Wohngeldzwecke
Hinweise (Besonderheiten)
Die Gebühren werden unabhängig vom Erfolg der Suche erhoben.
Das Melderegister der Gemeinden enthält nur Daten über natürliche Personen. Auskünfte über Firmen oder Wirtschaftsunternehmen erhalten Sie aus dem Gewerberegister.
Es kann sein, dass die Daten der von Ihnen gesuchten Person einer Auskunftssperre unterliegen. Die Meldebehörde prüft dann im Einzelfall, ob Ihr Interesse an der Auskunft das Geheimhaltungsinteresse der gesuchten Person überwiegt.
Benötigen Sie detailliertere Informationen, können Sie eine erweiterte Melderegisterauskunft beantragen. Hierzu müssen Sie zwingend Ihr berechtigtes Interesse nachweisen.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 18.03.2021