einfache Melderegisterauskunft beantragen
Beschreibung
Hinweise für Gladbeck
Allgemeine Informationen
Jede Person kann über eine andere Person, sofern sie diese eindeutig benennen kann, Auskunft erhalten (einfache oder erweiterte Melderegisterauskunft). Die Daten dürfen jedoch grundsätzlich nicht zum Zwecke der Werbung oder des Adresshandels genutzt werden. Darüber hinaus müssen Gewerbetreibende den gewerblichen Zweck ihrer Anfrage mitteilen und dürfen die Auskunft dann auch nur für diesen Zweck nutzen. Ihre Daten sind somit generell noch stärker geschützt als bisher.
Einfache Melderegisterauskunft
Bei einer einfachen Melderegisterauskunft werden Name, Doktorgrad, Anschrift und sofern die Person verstorben ist, diese Tatsache mitgeteilt. Für die Antragstellung bestehen verschiedene Möglichkeiten:
Erweiterte Melderegisterauskunft
Bitte verwechseln Sie die erweiterte Melderegisterauskunft nicht mit der erweiterten Meldebescheinigung.
Bei einer erweiterten Melderegisterauskunft über bestimmte weitere gespeicherte Daten einer anderen Person ist der Nachweis eines berechtigten Interesses erforderlich.
Kosten
Einfache Melderegisterauskunft auf dem Postweg oder über das Online-Serviceportal: 11 Euro
Einfache Melderegisterauskunft über die Bürgerauskunft EMRA: 6 Euro
Erweiterte Melderegisterauskunft: 15 Euro
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Gladbeck
Voraussetzungen
Hinweise für Gladbeck
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Persönliche Beantragung
Die persönliche Beantragung erfolgt folgendermaßen:
- Es kann ein Termin erforderlich sein.
- Sie müssen Ihren Personalausweis oder Reisepass vorlegen.
- Die Gebühr zahlen Sie direkt bei der Beantragung im Einwohnermeldeamt.
Schriftliche Beantragung
Die schriftliche Beantragung hat folgenden Ablauf:
- Bitte überweisen Sie zuerst die Gebühr.
- Übersenden Sie anschließend Ihren Antrag mit einer Kopie des Kontoauszuges oder einem Überweisungsbeleg.
- Die Beantwortung der Auskunft erfolgt umgehend nach der Bearbeitung nur in schriftlicher Form an den Antragsteller beziehungsweise die Antragstellerin.
Online-Beantragung
Sie können die einfache Auskunft aus dem Melderegister auch online beantragen.
Fristen
Kosten
Hinweise für Gladbeck
(Bar oder EC-Karte)
Hinweise (Besonderheiten)
Die Gebühren werden unabhängig vom Erfolg der Suche erhoben.
Das Melderegister der Gemeinden enthält nur Daten über natürliche Personen. Auskünfte über Firmen oder Wirtschaftsunternehmen erhalten Sie aus dem Gewerberegister.
Es kann sein, dass die Daten der von Ihnen gesuchten Person einer Auskunftssperre unterliegen. Die Meldebehörde prüft dann im Einzelfall, ob Ihr Interesse an der Auskunft das Geheimhaltungsinteresse der gesuchten Person überwiegt.
Benötigen Sie detailliertere Informationen, können Sie eine erweiterte Melderegisterauskunft beantragen. Hierzu müssen Sie zwingend Ihr berechtigtes Interesse nachweisen.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 18.03.2021