Melderegisterauskunft Erteilung einfach
Beschreibung
Hinweise für Stadtlohn
Im Rahmen einer einfachen Melderegisterauskunft erhalten Sie von der Meldebehörde Familienname, Vornamen, Doktorgrad und derzeitige Anschriften zu der gesuchten Person. Ist die Person verstorben, wird Ihnen dies mitgeteilt.
Die einfache Melderegisterauskunft wird nicht erteilt, wenn eine Auskunftssperre oder ein bedingter Sperrvermerk vorliegt und durch die Auskunftserteilung eine Gefahr für die betroffene Person entstehen könnte. Wenn die Person nicht eindeutig identifiziert werden konnte, wird ebenfalls keine Auskunft erteilt.
Für eine Melderegisterauskunft ist es erforderlich, genügend Angaben über die gesuchte Person zu machen, sodass sie eindeutig identifiziert werden kann und Verwechslungen ausgeschlossen sind. Die erforderlichen Angaben sind
- Familienname
- frühere Namen
- Vornamen
- Geburtsdatum
- Geschlecht oder
- eine Anschrift.
Kann die Person nicht eindeutig identifiziert werden, wird eine neutrale Auskunft erteilt.
Die Auskunft kann auch automatisiert erteilt werden.
Die Auskunft wird nur erteilt, wenn Sie die Daten nicht für Zwecke der Werbung oder des Adresshandels verwenden werden.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Stadtlohn
Sie müssen sich ausweisen.
Sie können sich ausweisen mit:
- Ihrem Personalausweis oder
- Ihrem Pass.
Voraussetzungen
Hinweise für Stadtlohn
Es müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- die von Ihnen gesuchte Person muss anhand Ihrer Angaben eindeutig identifiziert werden können; das heißt, dass Sie bereits über Daten zum Betroffenen verfügen müssen; dies sind in der Regel
- der Vor- und Familienname,
- das Geburtsdatum
- das Geschlecht oder
- die zuletzt bekannte Anschrift.
- Sofern Sie die Daten für gewerbliche Zwecke verwenden, müssen Sie diese angeben.
- Sie dürfen die Daten nicht für Zwecke der Werbung oder des Adresshandels verwenden und müssen dies bei der Anfrage erklären
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Stadtlohn
Verfahrensablauf
Hinweise für Stadtlohn
Persönliche Beantragung
Bei einer persönlichen Beantragung erhalten Sie die Auskunft direkt im Bürgerbüro, falls keine trifftigen Gründe gegen eine Auskunftserteilung sprechen, wie z.B. eine vorliegende Auskunftssperre. Die persönliche Beantragung erfolgt folgendermaßen:
- Sie müssen Ihren Personalausweis oder Reisepass vorlegen.
- Die Gebühr zahlen Sie direkt bei der Auskunftserteilung im Bürgerbüro.
Schriftliche Beantragung
Die schriftliche Beantragung hat folgenden Ablauf:
- Die Beantwortung der Auskunft erfolgt umgehend nach der Bearbeitung nur in schriftlicher Form an den Antragsteller beziehungsweise die Antragstellerin.
- Sie erhalten einen Kostenbescheid und überweisen anschließend die Gebühr
Online-Beantragung
Sie können die einfache Auskunft aus dem Melderegister auch formlos per E-Mail beantragen.
Fristen
Hinweise für Stadtlohn
Kosten
Hinweise für Stadtlohn
- EUR 11,00 Verwaltungsgebühr für eine einfache Melderegisterauskunft
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Stadtlohn
Die Gebühren werden unabhängig vom Erfolg der Suche erhoben.
Das Melderegister der Gemeinden enthält nur Daten über natürliche Personen. Auskünfte über Firmen oder Wirtschaftsunternehmen erhalten Sie aus dem Gewerberegister.
Es kann sein, dass die Daten der von Ihnen gesuchten Person einer Auskunftssperre unterliegen. Die Meldebehörde prüft dann im Einzelfall, ob Ihr Interesse an der Auskunft das Geheimhaltungsinteresse der gesuchten Person überwiegt.
Benötigen Sie detailliertere Informationen, können Sie eine erweiterte Melderegisterauskunft beantragen. Hierzu müssen Sie zwingend Ihr berechtigtes Interesse nachweisen.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 18.03.2021