Melderegisterauskunft Erteilung einfach

    einfache Melderegisterauskunft beantragen

    Sie suchen eine bestimmte Person? Die zuständige Meldebehörde kann Ihnen über eine einfache Auskunft aus dem Melderegister weiterhelfen.

    Beschreibung

    Hinweise für Mönchengladbach

    Die Meldebehörden dürfen nach dem Bundesmeldegesetz über einzelne Personen Auskünfte aus dem Melderegister erteilen. Hierbei wird unterschieden nach: 

    • der einfachen und
    • der erweiterten Melderegisterauskunft (siehe hier).

    Die einfache Melderegisterauskunft beinhaltet folgende Daten: 

    • Familienname
    • Vornamen
    • Doktorgrad
    • derzeitige Anschrift
    • sofern die Person verstorben ist

    Es gibt folgende Antragsmöglichkeiten:

    Ab sofort können Melderegisterauskünfte grundsätzlich nur noch über das online ServicePortal der Stadt Mönchengladbach beantragt und bezahlt werden.

    Im ServicePortal werden die zur Bearbeitung benötigten Daten und die nach dem Bundesmeldegesetz benötigten Erklärungen abgefragt. Die zu entrichtende Bearbeitungsgebühr können Sie über die gängigen Onlinebezahlsysteme begleichen.

    Welche Vorteile ergeben sich hierdurch?

    • Die Anträge können unmittelbar nach Antragstellung in die Bearbeitung gegeben werden. Zeitaufwendige Postwege werden dadurch vermieden.
    • Durch die vorgegebene Dateneingabe entfallen in der Regel mögliche Rückfragen.
    • Die Onlinebezahlung vermeidet beim Antragsteller aufwendige Zahlungsmodalitäten (Scheckausstellung, Erteilung Lastschrift).
    • Bei der Meldebehörde ist der Zahlungseingang sichergestellt, so dass ggf. zeitaufwendige Recherchen vermieden werden können.

    Wenn die angefragte Person eindeutig identifiziert werden kann und keine rechtlichen Hinderungsgründe entgegenstehen, wird die Auskunft schriftlich erteilt.

    In Ausnahmefällen können einfache Melderegisterauskünfte auch über die nachstehende Wege beantragt werden:

    • schriftlich beim Fachbereich Bürgerservice, Abteilung Einwohnermeldeangelegenheiten und Wahlen, 41050 Mönchengladbach
    • per E-Mail an einwohnermeldeangelegenheiten@moenchengladbach.de
    • per Fax unter der Nummer 02161-2553195

    Es wird darauf hingewiesen, dass Melderegisterauskünfte nicht per E-Mail oder telefonisch erteilt werden dürfen.

    Sie können die einfache Melderegisterauskunft online mit elektronischen Bezahlfunktionen (Paypal, Kreditkarte, Giropay/Paydirekt) beantragen.  
    Für die Beantragung benötigen Sie dann eine BundID. Weitere Informationen zur BundID finden Sie auch hier.

    Beantragung:

    Hierfür benötigen Sie:

    • einen elektronischen Personalausweis, einen elektronischen Aufenthaltstitel oder eine eID-Karte mit eingeschalteter eID-Funktion und gültigem PIN
    • ein Konto der BundID
    • die Ausweis APP AusweisApp - Startseite (bund.de).

     

    Sollten Sie für Ihren Online-Ausweis die PIN vergessen oder den PIN-Brief verloren haben, vereinbaren Sie einen Termin (Einwohnermeldeangelegenheiten -> Pass- und Ausweisangelegenheiten).

     

       

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Einwohnermeldeangelegenheiten und Wahlen

    Adresse

    Hausanschrift

    Goebenstraße 4 - 8

    41061 Mönchengladbach

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02161 25-54321

    Fax: 02161 25-53195

    Version

    Technisch geändert am 03.10.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Einwohnermeldeangelegenheiten und Wahlen

    Adresse

    Hausanschrift

    Goebenstraße 4 - 8

    41061 Mönchengladbach

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02161 25-56789

    Fax: 02161 25-53195

    Version

    Technisch geändert am 02.11.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Sie müssen sich ausweisen.

    Sie können sich ausweisen mit:

    • Ihrem Personalausweis oder
    • Ihrem Pass.

    Voraussetzungen

    Es müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

    • die von Ihnen gesuchte Person muss anhand Ihrer Angaben eindeutig identifiziert werden können; das heißt, dass Sie bereits über Daten zum Betroffenen verfügen müssen; dies sind in der Regel
      • der Vor- und Familienname,
      • das Geburtsdatum
      • das Geschlecht oder
      • die zuletzt bekannte Anschrift.
    • Sofern Sie die Daten für gewerbliche Zwecke verwenden, müssen Sie diese angeben.
    • Sie dürfen die Daten nicht für Zwecke der Werbung oder des Adresshandels verwenden und müssen dies bei der Anfrage erklären

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Persönliche Beantragung

    Die persönliche Beantragung erfolgt folgendermaßen:

    • Es kann ein Termin erforderlich sein.
    • Sie müssen Ihren Personalausweis oder Reisepass vorlegen.
    • Die Gebühr zahlen Sie direkt bei der Beantragung im Einwohnermeldeamt.

     

    Schriftliche Beantragung

    Die schriftliche Beantragung hat folgenden Ablauf:

    • Bitte überweisen Sie zuerst die Gebühr.
    • Übersenden Sie anschließend Ihren Antrag mit einer Kopie des Kontoauszuges oder einem Überweisungsbeleg.
    • Die Beantwortung der Auskunft erfolgt umgehend nach der Bearbeitung nur in schriftlicher Form an den Antragsteller beziehungsweise die Antragstellerin.

     

    Online-Beantragung

    Sie können die einfache Auskunft aus dem Melderegister auch online beantragen.

    Fristen

    Keine

    Kosten

    Hinweise für Mönchengladbach

    11,00 Euro pro einfache Melderegisterauskunft

    Die Gebühr wird mit der Antragstellung fällig, auch dann, wenn die gesuchte Person nicht ermittelt werden kann oder die mitgeteilte Anschrift bereits bekannt ist.

    Sie können die einfache Melderegisterauskunft online mit den genannten elektronischen Bezahlfunktionen (Paypal, Kreditkarte, Giropay/Paydirekt) beantragen. Sie benötigen hierfür die BundID.

    Sollten Sie Ihre Anfrage nicht online beantragen und bezahlen, können Sie die Verwaltungsgebühr wie folgt bezahlen:

    • per Überweisung im Voraus (hier ist ein Buchungsbeleg vorzuweisen, z.B. Kontoauszug oder Überweisungsnachweis):
      Falls Sie den Betrag überweisen möchten, zahlen Sie diesen bitte unter Angabe des Verwendungswecks 3113.2024.0110 auf das nachfolgende Konto:

      Stadtsparkasse Mönchengladbach
      IBAN: DE20 3105 0000 0000 0660 01
      (BIC: MGLSDE33XXX)

    • in Form eines Verrechnungsschecks (Unterschrift bitte nicht vergessen),
    • in Form eines unterschriebenen Überweisungsauftrags im Original.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Die Gebühren werden unabhängig vom Erfolg der Suche erhoben.

    Das Melderegister der Gemeinden enthält nur Daten über natürliche Personen. Auskünfte über Firmen oder Wirtschaftsunternehmen erhalten Sie aus dem Gewerberegister.

    Es kann sein, dass die Daten der von Ihnen gesuchten Person einer Auskunftssperre unterliegen. Die Meldebehörde prüft dann im Einzelfall, ob Ihr Interesse an der Auskunft das Geheimhaltungsinteresse der gesuchten Person überwiegt.

    Benötigen Sie detailliertere Informationen, können Sie eine erweiterte Melderegisterauskunft beantragen. Hierzu müssen Sie zwingend Ihr berechtigtes Interesse nachweisen.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Mönchengladbach

    Einfache Sprache:

    Die Stadtverwaltung führt ein "aktuelles Melderegister". Darin stehen alle Bürger, die zur Zeit in Mönchengladbach gemeldet sind. Außerdem alle Bürger, die in den letzten 5 Jahren in Mönchengladbach gemeldet waren.

    Wer einen wichtigen Grund dafür hat, kann bei der Meldebehörde eine Auskunft über eine andere Person anfordern. Das nennt man Melderegisterauskunft.

    Hier geht es um eine einfache Melderegisterauskunft.

    (es gibt auch eine erweiterte Melderegisterauskunft)

    Mit der einfachen Melderegisterauskunft erhält man folgende Daten:

    • Familienname
    • Vorname oder Vornamen
    • Doktorgrad
    • aktuelle Adresse
    • dass die Person noch lebt oder dass sie gestorben ist

    Damit man die einfache Melderegisterauskunft erhalten kann, muss man genaue Angaben zu der anderen Person (z.B. Familienname, Vorname, Geburtsdatum, letzte Anschrift) haben.

    Für Werbung oder Adresshandel wird keine Auskunft erteilt. Eine Ausnahme gilt, wenn die betreffende Person das erlaubt hat.

    Sie können die einfache Melderegisterauskunft online,per Brief, E-Mail oder Fax beantragen. Es geht nicht per Telefon. Unten auf der Seite steht, wie Sie den Antrag stellen und wie Sie die Gebühr von 11 € bezahlen.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 18.03.2021

    Version

    Technisch geändert am 18.03.2021

    Stichwörter

    Hinweise für Mönchengladbach

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de