Kraftfahrzeugkennzeichen

    Vorgesehen zum Löschen - Kraftfahrzeugkennzeichen

    Hinweise für Heinsberg

    Beschreibung

    Hinweise für Heinsberg

    PKW / LKW / Anhänger u.a. (einzeilig)

    • 460 x 110 mm
    • 520 x 110 mm

    PKW / LKW / Anhänger u.a. (zweizeilig)

    • 280 x 200 mm
    • 340 x 200 mm

    Krafträder (verkleinerte Schrift ab 08.04.2011)

    • 180 bis 220 x 200 mm

    Krafträder (zweizeilig - normale Schrift)

    • 210 x 200 mm
    • 230 x 200 mm
    • 240 x 200 mm
    • 250 x 200 mm
    • 260 x 200 mm
    • 280 x 200 mm

    Leichtkrafträder / landwirtschaftliche Zugmaschinen (gilt nicht für Quads)

     (verkleinerte Schrift)

    • 240 x 130 mm
    • 255 x 130 mm

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Zulassungsangelegenheiten

    Adresse

    Hausanschrift

    Valkenburger Straße 45

    52525 Heinsberg

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 17.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Heinsberg

    Beim Austausch von Kennzeichenschildern, z. Bsp. nach einem Unfall oder durch Abnutzung:

    • alte Kennzeichenschilder
    • Zulassungsbescheinigung Teil I bzw. Fahrzeugschein 
    • Bericht über die letzte Hauptuntersuchung

    Formulare

    Hinweise für Heinsberg

    Voraussetzungen

    Hinweise für Heinsberg

    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

    Hinweise für Heinsberg

    Fristen

    Hinweise für Heinsberg

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Heinsberg

    Kosten

    Hinweise für Heinsberg

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Heinsberg

    • Seit dem 01.11.2000 sind nur noch Euro - Kennzeichen zulässig. Beim Austausch von alten Kennzeichenschildern sind deshalb evtl. beide Kennzeichenschilder auszutauschen.
    • In Einzelfällen (z.B. Einfuhr aus USA) können die Schildergrößen von den vorgeschriebenen Größen abweichen.
    • Eine Absprache mit der Zulassungsbehörde sollte unbedingt erfolgen.
    • Zum 08.04.2011 wurde das neue Kraftradkennzeichen eingeführt. Da hierbei die verkleinerte Schrift verwandt wird ist trotz Zuteilung von einem Buchstaben und drei Zahlen bzw. zwei Buchstaben und zwei Zahlen, grundsätzlich die Kennzeichengöße von 180 x 200mm möglich.
    • wichtig: das/die Kennzeichenschild/er nicht vor der Aufforderung durch den/die SVA-Mitarbeiter/-in entwerten !

    Weitere Informationen

    Hinweise für Heinsberg

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 27.09.2024

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de