Vorgesehen zum Löschen - Kraftfahrzeugkennzeichen
Hinweise für Düsseldorf
Beschreibung
Hinweise für Düsseldorf
Für Fahrzeuge, deren Halter von der Kraftfahrzeugsteuer befreit ist, kann ein Kennzeichen mit grüner Beschriftung beantragt werden.
Den Steuerbefreiungsantrag können Sie bei der Zulassungsstelle im Rahmen der Zulassung stellen. Vorab sollten Sie sich jedoch bei der Zollverwaltung informieren, ob der Anspruch auf eine Steuerbefreiung besteht.
Das grüne Kennzeichen kann auch im Zusammenhang mit einer Zulassung oder Umschreibung beantragt werden.
Bearbeitungszeitraum:
sofort
Formulare:
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Abteilung Straßenverkehrsamt - 33/3
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 0211 89-91
Fax: 0211 89-29187
erforderliche Unterlagen
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Die folgenden Unterlagen sind nur für die Änderung in ein grünes Kennzeichen erforderlich, nicht für eine Zulassung oder Umschreibung:
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Fahrzeugbrief (falls noch keine EU-Fahrzeugpapiere existieren)
- Nachweis der gültigen Hauptuntersuchung
- Nachweis der Sicherheitsprüfung, soweit rechtlich erforderlich
- Kennzeichenschild(er)
- gültiger Personalausweis oder Reisepass
- ggf. Vollmacht bei Erledigung durch Dritte mit gültigen Personalausweis oder Reisepass des Bevollmächtigten
Eine persönliche Vorsprache oder die Vorsprache einer beauftragten Person ist erforderlich. Die beauftragte Person benötigt eine Vollmacht und ihren Personalausweis sowie den Personalausweis desjenigen, der die Vollmacht erteilt hat.
Die Beantragung kann nicht telefonisch erfolgen.
Formulare
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Voraussetzungen
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- Für folgende Fahrzeuge kann ein grünes Kennzeichen beantragt werden:
- Arbeitsmaschinen und Stapler mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 20 km/h
- Anhänger-Arbeitsmaschinen und Anhänger für Sportgeräte bzw. für Tiere zu Sportzwecken
- Fahrzeuge, die ausschließlich im Winterdienst oder zur Straßenreinigung eingesetzt werden
- Fahrzeuge für Feuerwehr, Luft- und Katastrophenschutz, Rettungsdienst, Krankenbeförderung, Behindertentransport
- Hilfsgütertransporte (nur anerkannte Körperschaften und Vereine)
- Land- und Forstwirtschaft, Milchfahrzeuge (nur Zugmaschinen, Anhänger und Sonderfahrzeuge)
- Schaustellergewerbe (nur Zugmaschinen, Packwagen über 2,5 t und Wohnwagen über 3,5 t)
- Zustellung und Abholung im kombinierten Verkehr
Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
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