Unionsrechliche Aufenthaltserlaubnis für Drittstaatsangehörige im Ausnahmefall bei Vorliegen eines ganz besonderen Abhängigkeitsverhältnisses zu einem minderjährigen Unionsbürger Erteilung

    Unionsrechliche Aufenthaltserlaubnis für Drittstaatsangehörige im Ausnahmefall bei Vorliegen eines ganz besonderen Abhängigkeitsverhältnisses zu einem minderjährigen Unionsbürger Erteilung

    Beschreibung

    nicht angegeben

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Für Schermbeck wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    Rechtsgrundlage(n)

    Art. 20 AEUV

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 26.11.2021

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de