Beurkundung einer Eheschließung im Ausland durch ein deutsches Standesamt
Beschreibung
Hinweise für Werl
Eheschließungen können sowohl im Trauzimmer des Rathauses als auch in Trauzimmern an externen Orten in Werl durchgeführt werden.
Wenn Sie an einem der Orte außerhalb des Rathauses heiraten möchten, wenden Sie sich bitte für die Terminvereinbarung bzw. - reservierung und weitere Einzelheiten sowohl an die Location als auch an das Standesamt Werl.
Folgende Trauräume werden angeboten:
- Rathaus
Das Trauzimmer im Rathaus bietet Platz für bis zu 16 Personen.
- Städtisches Museum Haus Rykenberg, Am Rykenberg 1, Werl
Museumsleitung:
Neuer Heimat- und Geschichtsverein Werl e. V.
E-Mail: museum(at)nhgv-werl.de
Internet: Museum am Rykenberg
- "Der Wiener Hof",Hammer Straße 1, Werl
Tel: 02922/2633
Email: info(at)derwienerhof.de
www.derwienerhof.de
- "Die alte Kirche", Steinerstraße 50, Werl
Tel. 02922 / 9127777 od. 0151 1242 3498
Email: diealtekirche(at)gmx.de
www.diealtekirche.de
- Grünsandsteinzimmer, Mawicker Weg 8, Werl-Westönnen
Tel: 0170/9329792
Email: hallenvermietung(at)westoennen.de
- "Il Mulino da Vito e Rosa", Neheimer Straße 53, Werl
Tel. 02922 / 8894646
Email: ilmulino.werl(at)gmail.com
https://ristorante-davitoerosa.de/
- Landgut Mawick, Am Jahenbrink 25, Werl-Holtum
Tel. 0231/427860
Email: k.skall@stolzenhoff.de
www.stolzenhoff.de
- Sport- und Tagungshotel Maifeld, Hammer Landstraße 4, Werl
Tel. 02922 / 9768-0
Email: info(at)hotel-maifeld.de
www.hotel-maifeld.de
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
- Heiratsurkunde (Eheurkunde) über die im Ausland geschlossene Ehe, gegebenenfalls mit Beglaubigung durch die zuständige ausländische Behörde (Apostille) oder Legalisation durch die deutsche Auslandsvertretung
- gültiger Personalausweis, Reisepass oder Reiseausweis
- gegebenenfalls Einbürgerungsurkunde, Staatsangehörigkeitsausweis
- Übersetzungen aller Urkunden in fremder Sprache durch im Inland vereidigte Übersetzer
Weitere zusätzlich erforderliche Unterlagen:
bei Geburt der Eheleute in Deutschland:
- die Geburtsurkunden
Bei Geburt der Eheleute im Ausland:
- die Geburtsurkunden mit Beglaubigung durch die zuständige ausländische Behörde (Apostille) oder Legalisation durch die deutsche Auslandsvertretung
War ein Ehepartner schon einmal verheiratet:
- beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister der letzten Vorehe mit Auflösungsvermerk
- ersatzweise oder bei früherer Eheschließung im Ausland: Nachweise über die Schließung und Auflösung aller Vorehen zum Beispiel Eheurkunden, Sterbeurkunden, alle Scheidungsurteile (vollständig und mit Vermerk des Gerichts, seit wann das Urteil rechtskräftig ist / "Rechtskraftvermerk")
- gegebenenfalls Anerkennung der ausländischen Scheidung durch den Präsidenten des Oberlandesgerichts
Hatte ein Ehepartner schon einmal eine eingetragene Lebenspartnerschaft begründet:
- Nachweise über die Begründung und Auflösung aller Lebenspartnerschaften
Voraussetzungen
Eine im Ausland geschlossene Ehe kann nur dann in das deutsche Eheregister eingetragen werden, wenn sie rechtsgültig geschlossen wurde. Außerdem darf sie deutschem Recht nicht widersprechen.
Die Nachbeurkundung der Eheschließung ist möglich für:
- deutsche Staatsangehörige
- Staatenlose, heimatlose Ausländer oder ausländische Flüchtlinge mit gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland
Antragsberechtigte:
- jeder Ehepartner
- sind beide verstorben:
- deren Eltern oder
- deren Kinder
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Details zu den Modalitäten und den Unterlagen, die das Standesamt im Einzelnen von Ihnen benötigt, erfragen Sie dort bitte vorab telefonisch.
- Stellen Sie die erforderlichen Unterlagen zusammen und suchen Sie das Standesamt auf.
- Der Standesbeamte oder die Standesbeamtin prüft, ob die Beurkundung durch ein deutsches Standesamt möglich ist.
- Liegen die Voraussetzungen vor, kann die Eintragung in das Eheregister erfolgen.
Bei Bedarf stellt Ihnen das Standesamt nach erfolgter Registereintragung eine Eheurkunde aus.
Kosten
Hinweise für Werl
Eheschließung in einem Trauraum außerhalb des Rathauses 100 Euro.
Raummiete, Dekoration und Aufsicht müssen die Eheschließenden direkt mit den Betreibern der privaten Trauräume regeln.
Hinweise (Besonderheiten)
Seit 1. Januar 2009 werden keine beglaubigten Abschriften aus dem Familienbuch mehr ausgestellt das Standesamt führt die Daten der Familienbücher als Heiratseinträge weiter.
Sollten Sie einen Nachweis benötigen, fordern Sie bitte jeweils eine Eheurkunde an.
Haben Sie im Ausland geheiratet, können Sie beim Standesamt Ihres Heimatortes beantragen, dass die Eheschließung nachträglich im deutschen Eheregister beurkundet wird.
Weitere Informationen
Hinweise für Werl
- Vollmacht Eheschließung
- Infoblatt Namensänderung
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern