Eheschließung Registrierung

    Beurkundung einer Eheschließung im Ausland durch ein deutsches Standesamt

    Beschreibung

    Hinweise für Herne

    Am Anfang steht die Anmeldung zur Eheschließung, zu der grundsätzlich beide Verlobten erscheinen sollten und einige wichtige Unterlagen (siehe Details) mitbringen müssen. Ansonsten kann der andere Partner bevollmächtigt werden. Sie wird von einem Standesbeamten entgegengenommen, in dessen Bezirk einer der Verlobten seinen Wohnsitz hat. Die Eheschließung kann dann an jedem Ort der Bundesrepublik stattfinden.

    Bei der Anmeldung geht es nicht nur darum, einen Termin zu vereinbaren. Sie dient vor allem auch dazu, Ihren Personenstand festzustellen und zu prüfen, ob Ihrem Heiratswunsch ein "Ehehindernis" entgegensteht.

    Sie sollten sich frühzeitig anmelden, um Ihren Wunschtermin zu erhalten. Die Anmeldung hat sechs Monate Gültigkeit. Sie können also innerhalb von sechs Monaten heiraten. Sollte es Ihnen nicht auf einen Wunschtermin ankommen, gibt es auch kurzfristig freie Termine.

    Die Eheschließung ist von Dienstag bis Freitag an verschiedenen Orten zu feststehenden Terminen innerhalb von Herne möglich, und zwar

    • im Rathaus Herne
    • im Rathaus Wanne ( hier sind zur Zeit keine Trauungen möglich )
    • im Schloss Strünkede (Aufgrund der zahlreichen Veranstaltungen im Schloss Strünkede kann es im Schlosshof zu Aufbaumaßnahmen kommen, die mit   Lärmbelästigungen verbunden sein können. Reparatur- oder Baumaßnahmen sind nicht auszuschließen und auch kurzfristig möglich.)
    • im Parkhotel Herne (Trauungen in regelmäßigen Abständen am Freitag und Samstag).

    Einmal im Monat werden Eheschließungstermine am Samstag im Herner Rathaus angeboten, zumeist am 2. Samstag.

    Die Kosten für eine Eheschließung lassen sich nicht pauschal beziffern. Sie hängen von vielen Einzelfragen ab, zum Beispiel wie viele Urkunden Sie benötigen oder ob eine Namenserklärung abgegeben wird. Nähere Informationen zu den Kosten erhalten Sie auf dieser Seite im Abschnitt "Kosten/Gebühren". 

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Abteilung 24/3.1 - Standesamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Friedrich-Ebert-Platz 2

    44623 Herne

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02323 16-1634

    Fax: 02323 16-12339227

    E-Mail: standesamt@herne.de

    Version

    Technisch geändert am 17.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Herne

    Unterlagen für die Anmeldung der Eheschließung

    Wenn ...

    • beide Verlobte deutsche Staatsangehörige sind
    • beide Verlobte volljährig und kinderlos sind
    • Niemand bereits verheiratet war
    • beide Verlobte ihren Hauptwohnsitz in Herne haben und in Herne geboren sind

    ..., dann brauchen Sie zur Anmeldung der Eheschließung nur Ihre gültigen Personalausweise oder Reisepässe.

    Sind einzelne oder mehrere Bedingungen nicht erfüllt, benötigen Sie folgende Unterlagen:

    1. Wenn der Hauptwohnsitz nicht Herne ist, eine erweiterte Meldebescheinigung der zuständigen Meldebehörde "zur Vorlage beim Standesamt". Diese Bescheinigung soll nicht älter als zwei Wochen sein
    2. Wenn Sie nicht in Herne geboren sind eine beglaubigte Abschrift des Geburtsregisters mit Hinweisen (wenn Sie im Inland geboren sind) oder wenn Sie im Ausland geboren sind eine Geburtsurkunde (zu erhalten beim Standesamt des Geburtsortes)
    3. Verwitwete und geschiedene Verlobte müssen zusätzlich folgende Urkunden vorlegen:
      einen Nachweis der letzten Eheschließung mit aktueller Namensführung (Eheurkunde) und einen Nachweis über die Auflösung der Ehe (rechtskräftiges  Scheidungsurteil oder Sterbeurkunde).

    Wenn das erforderliche Dokument beim Standesamt Herne aufbewahrt wird, greifen wir auf die bei uns geführten Register zurück; ist die geforderte Eheurkunde oder eine beglaubigte Abschrift des Eheregisters jedoch bei einem anderen Standesamt auszustellen, besorgen Sie bitte dieses Dokument dort.

    Wenn Sie sich in dieser Aufzählung wiederfinden, reichen die genannten Unterlagen meistens aus. Allerdings können in Einzelfällen - leider - weitere Unterlagen notwendig werden.

    In folgenden Fällen sollten Sie sich auf jeden Fall persönlich beim Standesamt erkundigen:

    • jemand besitzt eine ausländische Staatsangehörigkeit
    • jemand ist nicht im Bundesgebiet geboren
    • die Verlobten haben gemeinsame Kinder
    • jemand ist adoptiert
    • jemand hat mehrere Vorehen
    • jemand ist im Ausland geschieden worden

    Voraussetzungen

    Eine im Ausland geschlossene Ehe kann nur dann in das deutsche Eheregister eingetragen werden, wenn sie rechtsgültig geschlossen wurde. Außerdem darf sie deutschem Recht nicht widersprechen.

    Die Nachbeurkundung der Eheschließung ist möglich für:

    • deutsche Staatsangehörige
    • Staatenlose, heimatlose Ausländer oder ausländische Flüchtlinge mit gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland

    Antragsberechtigte:

    • jeder Ehepartner
    • sind beide verstorben:
      • deren Eltern oder
      • deren Kinder

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Details zu den Modalitäten und den Unterlagen, die das Standesamt im Einzelnen von Ihnen benötigt, erfragen Sie dort bitte vorab telefonisch.

    • Stellen Sie die erforderlichen Unterlagen zusammen und suchen Sie das Standesamt auf.
    • Der Standesbeamte oder die Standesbeamtin prüft, ob die Beurkundung durch ein deutsches Standesamt möglich ist.
    • Liegen die Voraussetzungen vor, kann die Eintragung in das Eheregister erfolgen.

    Bei Bedarf stellt Ihnen das Standesamt nach erfolgter Registereintragung eine Eheurkunde aus.

    Kosten

    Die Gebühr richtet sich nach der Staatsangehörigkeit der Ehepartner zum Zeitpunkt der Eheschließung. Beurkundung einer im Ausland geschlossenen Ehe bei deutscher Staatsangehörigkeit beider Partner: 60,00 Euro bei ausländischer Staatsangehörigkeit eines Partners: 90,00 Euro beider Partner: 110,00 Euro Beurkundung oder Beglaubigung einer Erklärung, Einwilligung oder Zustimmung zur Namensführung aufgrund familienrechtlicher Vorschriften: 25,00 Euro Ausfertigung der Eheurkunde: ein Exemplar: 10,00 Euro jedes weitere Exemplar, wenn gleichzeitig beantragt: 5,00 Euro

    Hinweise (Besonderheiten)

    Seit 1. Januar 2009 werden keine beglaubigten Abschriften aus dem Familienbuch mehr ausgestellt das Standesamt führt die Daten der Familienbücher als Heiratseinträge weiter.

    Sollten Sie einen Nachweis benötigen, fordern Sie bitte jeweils eine Eheurkunde an.

    Haben Sie im Ausland geheiratet, können Sie beim Standesamt Ihres Heimatortes beantragen, dass die Eheschließung nachträglich im deutschen Eheregister beurkundet wird.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern

    Version

    Technisch geändert am 17.09.2021

    Stichwörter

    Hinweise für Herne

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de