Beurkundung einer Eheschließung im Ausland durch ein deutsches Standesamt
Beschreibung
Hinweise für Langenberg
Sie haben sich entschieden, Ihren Lebensweg gemeinsam weiterzugehen - herzlichen Glückwunsch!
Bevor es jedoch soweit ist, sind noch einige Formalitäten zu erledigen. Zunächst müssen Sie die beabsichtigte Eheschließung anmelden.
Die Anmeldung (früher hieß es "Aufgebot") für die standesamtliche Trauung wird von den Verlobten beim Standesamt des Wohnortes durch persönliche Vorsprache vorgenommen.
Wohnen die Verlobten an verschiedenen Orten, so können Sie wählen, bei welchem Standesamt sie die Eheschließung anmelden wollen.
Sollten Sie nicht in Langenberg wohnen, hier aber heiraten wollen, müssen Sie Ihre Eheschließung rechtzeitig beim Standesamt Ihres Wohnortes anmelden.
Einen Wunschtermin für Ihre Eheschließung sprechen Sie bitte rechtzeitig mit unserem Standesamt ab. Trauungen findet in unserem Trauzimmer im Rathaus statt. An bestimmten Terminen können Sie sich im historischen "Cafe zur Linde", auf "Hof Cramer" oder im "Heimathaus Benteler" trauen lassen.
Weitere Informationen zu unseren Traumräumen finden Sie auf der Homepage unter www.langenberg.de in der Rubrik Rathaus in Langenberg / Standesamt. Hier gelangen Sie direkt auf die Seite: Standesamt | Gemeindeverwaltung Langenberg
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Langenberg
Da jede Anmeldung zur Eheschließung individuell verschieden ist, kann eine verbindliche Aussage nicht getroffen werden. Es ist daher sinnvoll, sich vorab beim Standesamt zu informieren, welche Unterlagen benötigt werden. Bitte zögern Sie nicht, Ihre Fragen mit unserer Standesbeamtin zu klären.
Voraussetzungen
Eine im Ausland geschlossene Ehe kann nur dann in das deutsche Eheregister eingetragen werden, wenn sie rechtsgültig geschlossen wurde. Außerdem darf sie deutschem Recht nicht widersprechen.
Die Nachbeurkundung der Eheschließung ist möglich für:
- deutsche Staatsangehörige
- Staatenlose, heimatlose Ausländer oder ausländische Flüchtlinge mit gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland
Antragsberechtigte:
- jeder Ehepartner
- sind beide verstorben:
- deren Eltern oder
- deren Kinder
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Details zu den Modalitäten und den Unterlagen, die das Standesamt im Einzelnen von Ihnen benötigt, erfragen Sie dort bitte vorab telefonisch.
- Stellen Sie die erforderlichen Unterlagen zusammen und suchen Sie das Standesamt auf.
- Der Standesbeamte oder die Standesbeamtin prüft, ob die Beurkundung durch ein deutsches Standesamt möglich ist.
- Liegen die Voraussetzungen vor, kann die Eintragung in das Eheregister erfolgen.
Bei Bedarf stellt Ihnen das Standesamt nach erfolgter Registereintragung eine Eheurkunde aus.
Kosten
Hinweise (Besonderheiten)
Seit 1. Januar 2009 werden keine beglaubigten Abschriften aus dem Familienbuch mehr ausgestellt das Standesamt führt die Daten der Familienbücher als Heiratseinträge weiter.
Sollten Sie einen Nachweis benötigen, fordern Sie bitte jeweils eine Eheurkunde an.
Haben Sie im Ausland geheiratet, können Sie beim Standesamt Ihres Heimatortes beantragen, dass die Eheschließung nachträglich im deutschen Eheregister beurkundet wird.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern
Stichwörter
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