Eheschließung Registrierung

    Beurkundung einer Eheschließung im Ausland durch ein deutsches Standesamt

    Beschreibung

    Hinweise für Odenthal

    Die Eheanmeldung erfolgt am Wohnortstandesamt. Die Eheschließung kann an einem Standesamt Ihrer Wahl innerhalb Deutschlands erfolgen. Die Unterlagen werden vom Wohnortstandesamt dann an das Eheschließungsstandesamt weitergeleitet. Wenn Sie an einem Standesamt Ihrer Wahl und nicht am Wohnort heiraten möchten, entstehen Ihnen Gebühren sowohl bei der Anmeldung als auch bei der Eheschließung. Näheres erfragen Sie dann bitte beim zuständigen Standesamt.Anfragen für Trautermine richten Sie bitte schrifltich, per E-Mail an standesamt@odenthal.de oder telefonisch unter 02202 710113.Infos zu Trauorten, Samstagstrauungen, etc. finden Sie hier

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Fachbereich II - Bürgerdienste

    Adresse

    Hausanschrift

    Bergisch Gladbacher Str. 2

    51519 Odenthal

    Version

    Technisch geändert am 05.06.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Meldewesen, Standesamt und Wahlen

    Adresse

    Hausanschrift

    Bergisch Gladbacher Str. 2

    51519 Odenthal

    Version

    Technisch geändert am 26.06.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Odenthal

    für ledige Deutsche in Deutschland geboren: beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister, bei Geschiedenen zusätzlich eine beglaubigte Abschrift aus dem EheregisterIn den Registerabschriften werden die Änderungen des Personenstands eingetragen, daher sollten die Unterlagen nicht älter als 6 Monate sein.Bitte halten Sie Rücksprache mit dem Standesamt! Wir geben Ihnen gerne Auskunft!Wenn Sie die Eheschließung anmelden möchten, vereinbaren Sie bitte einen Termin, um unnötige Wartezeiten zu vermeiden!Wenn Sie oder Ihr Partner zur Anmeldung verhindert sein sollten, nutzen Sie bitte u. a. Formular zur Anmeldung der Eheschließung. Grundsätzlich sollten Sie und Ihr Partner persönlich und gemeinsam die Eheschließung anmelden bzw. zum Gespräch für die Eheschließung erscheinen.

    Voraussetzungen

    Eine im Ausland geschlossene Ehe kann nur dann in das deutsche Eheregister eingetragen werden, wenn sie rechtsgültig geschlossen wurde. Außerdem darf sie deutschem Recht nicht widersprechen.

    Die Nachbeurkundung der Eheschließung ist möglich für:

    • deutsche Staatsangehörige
    • Staatenlose, heimatlose Ausländer oder ausländische Flüchtlinge mit gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland

    Antragsberechtigte:

    • jeder Ehepartner
    • sind beide verstorben:
      • deren Eltern oder
      • deren Kinder

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Odenthal

    PStGBGBAVerwGebO NRW

    Verfahrensablauf

    Details zu den Modalitäten und den Unterlagen, die das Standesamt im Einzelnen von Ihnen benötigt, erfragen Sie dort bitte vorab telefonisch.

    • Stellen Sie die erforderlichen Unterlagen zusammen und suchen Sie das Standesamt auf.
    • Der Standesbeamte oder die Standesbeamtin prüft, ob die Beurkundung durch ein deutsches Standesamt möglich ist.
    • Liegen die Voraussetzungen vor, kann die Eintragung in das Eheregister erfolgen.

    Bei Bedarf stellt Ihnen das Standesamt nach erfolgter Registereintragung eine Eheurkunde aus.

    Kosten

    Hinweise für Odenthal

    Anmeldung der Eheschließung (deutsches Recht): 40,00 € Anmeldung der Eheschließung (ausländisches Recht): 66,00 € Eheurkunde: 10,00 € jede weitere Urkunde der gleichen Art: 5,00 € Eheschließung: 40,00 € Eheschließung, außerhalb Öffnungszeiten: 66,00 €Vornahme der Eheschließung als nicht auch für die Anmeldung zuständige Standesamt: 40,00 €Bescheinigung über die Namensänderung: 9,00 € Stammbuch zw. 7,50 € und 60,00 €Es können weitere Kosten entstehen (Örtlichkeiten, Namenserklärungen, Entgegennahme eidesstattliche Versicherung, Dolmetscher, o. ä.). Bitte erfragen Sie diese beim Standesamt

    Hinweise (Besonderheiten)

    Seit 1. Januar 2009 werden keine beglaubigten Abschriften aus dem Familienbuch mehr ausgestellt das Standesamt führt die Daten der Familienbücher als Heiratseinträge weiter.

    Sollten Sie einen Nachweis benötigen, fordern Sie bitte jeweils eine Eheurkunde an.

    Haben Sie im Ausland geheiratet, können Sie beim Standesamt Ihres Heimatortes beantragen, dass die Eheschließung nachträglich im deutschen Eheregister beurkundet wird.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Odenthal

    Vollmacht zur Anmeldung der EheschließungAntrag auf Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern

    Version

    Technisch geändert am 17.09.2021

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de