Eheschließung Registrierung

    Beurkundung einer Eheschließung im Ausland durch ein deutsches Standesamt

    Beschreibung

    Hinweise für Burscheid

    Sie wollen den Bund für’s Leben schließen? Wir beraten Sie gerne... und helfen Ihnen bei allen Fragen von A - wie Anmeldung der Eheschließung bis hin zu Z - wie Zeugen (Trauzeugen) gerne weiter!In Burscheid können Sie sich an drei verschiedenen Örtlichkeiten das Ja-Wort geben, im Trauzimmer des Rathauses, in der Lambertsmühle und auf Gut Landscheid. Samstags und außerhalb der üblichen Öffnungszeiten sind keine Trauungen im Rathaus möglich.Damit Ihre Eheschließung auch stattfinden kann, muss zuerst die sog. Anmeldung der Eheschließung erfolgen. Hierbei wird geprüft, ob keine Ehehindernisse vorliegen und einer Eheschließung rechtlich nichts im Wege steht.Welche Urkunden Sie zur Anmeldung der Eheschließung benötigen, hängt u.a. von Ihrem Familienstand und Ihrer Staatsangehörigkeit ab.Für die Anmeldung zur Eheschließung vereinbaren Sie bitte einen Termin. So vermeiden Sie unnötige Wartezeiten.Grundsätzlich sollten Sie und Ihr Partner persönlich und gemeinsam zur Anmeldung der Eheschließung kommen; sollte jedoch einer von Ihnen verhindert sein, kann der andere Partner die Anmeldung mit einer Vollmacht allein vornehmen. Den Vordruck für die Vollmacht zur Anmeldung der Eheschließung erhalten Sie im Standesamt. Fragen Sie bitte danach!Auch im Jahr 2023 werden Trauungen nur noch an feststehenden Terminen angeboten, die weiterhin vorzugsweise für Burscheider Paare reserviert sind.Dienstags und donnerstags und an den unten aufgeführten Terminen können Sie sich in Burscheid das "Ja-Wort" geben; die Uhrzeiten sind mit dem Standesamt abzustimmen. Montags und mittwochs finden in der Regel keine Trauungen statt. Nachfolgend finden Sie die Termine für das Jahr 2023:Freitag13.10.2023reserviertSamstag28.10.2023reserviertSamstag11.11.2023reserviertFreitag17.11.2023 Freitag01.12.2023reserviertSamstag16.12.2023reserviertNachfolgend finden Sie die Termine für das Jahr 2024:Freitag12.01.2024 Samstag27.01.2024 Freitag02.02.2024 Samstag24.02.2024 Freitag08.03.2024 Samstag23.03.2024 Freitag05.04.2024 Samstag20.04.2024 Mittwoch24.04.2024 Samstag04.05.2024reserviertFreitag10.05.2024 Freitag24.05.2024 Freitag07.06.2024 Samstag22.06.2024 Freitag05.07.2024 Samstag20.07.2024 Mittwoch24.07.2024 Freitag02.08.2024 Samstag24.08.2024 Freitag13.09.2024 Samstag28.09.2024 Freitag11.10.2024 Samstag26.10.2024 Freitag08.11.2024 Samstag16.11.2024 Samstag07.12.2024 Freitag20.12.2024 Ab dem 01.01.2024 werde neue Gebühren für die Nutzung der Lambertsmühle und von Gut Landscheid erhoben:Bereitstellung der Räumlichkeiten in der Lambertsmühle: 175,00 EuroBereitstellung der Räumlichkeiten auf Gut Landscheid: 375,00 Euro, inklusive Verzehrgutschein in Höhe von 200,00 Euro

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Standesamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Höhestraße 7-9

    51399 Burscheid

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02174 670-146

    E-Mail: standesamt@burscheid.de

    Version

    Technisch geändert am 18.01.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Amt für Bürgeranlegenheiten, Wahlen und Personenstandswesen

    Adresse

    Hausanschrift

    Höhestraße 7-9

    51399 Burscheid

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 18.01.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Heiratsurkunde (Eheurkunde) über die im Ausland geschlossene Ehe, gegebenenfalls mit Beglaubigung durch die zuständige ausländische Behörde (Apostille) oder Legalisation durch die deutsche Auslandsvertretung
    • gültiger Personalausweis, Reisepass oder Reiseausweis
    • gegebenenfalls Einbürgerungsurkunde, Staatsangehörigkeitsausweis
    • Übersetzungen aller Urkunden in fremder Sprache durch im Inland vereidigte Übersetzer

    Weitere zusätzlich erforderliche Unterlagen:

    bei Geburt der Eheleute in Deutschland:

    • die Geburtsurkunden

    Bei Geburt der Eheleute im Ausland:

    • die Geburtsurkunden mit Beglaubigung durch die zuständige ausländische Behörde (Apostille) oder Legalisation durch die deutsche Auslandsvertretung

    War ein Ehepartner schon einmal verheiratet:

    • beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister der letzten Vorehe mit Auflösungsvermerk
    • ersatzweise oder bei früherer Eheschließung im Ausland: Nachweise über die Schließung und Auflösung aller Vorehen zum Beispiel Eheurkunden, Sterbeurkunden, alle Scheidungsurteile (vollständig und mit Vermerk des Gerichts, seit wann das Urteil rechtskräftig ist / "Rechtskraftvermerk")
    • gegebenenfalls Anerkennung der ausländischen Scheidung durch den Präsidenten des Oberlandesgerichts

    Hatte ein Ehepartner schon einmal eine eingetragene Lebenspartnerschaft begründet:

    • Nachweise über die Begründung und Auflösung aller Lebenspartnerschaften

    Voraussetzungen

    Eine im Ausland geschlossene Ehe kann nur dann in das deutsche Eheregister eingetragen werden, wenn sie rechtsgültig geschlossen wurde. Außerdem darf sie deutschem Recht nicht widersprechen.

    Die Nachbeurkundung der Eheschließung ist möglich für:

    • deutsche Staatsangehörige
    • Staatenlose, heimatlose Ausländer oder ausländische Flüchtlinge mit gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland

    Antragsberechtigte:

    • jeder Ehepartner
    • sind beide verstorben:
      • deren Eltern oder
      • deren Kinder

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Details zu den Modalitäten und den Unterlagen, die das Standesamt im Einzelnen von Ihnen benötigt, erfragen Sie dort bitte vorab telefonisch.

    • Stellen Sie die erforderlichen Unterlagen zusammen und suchen Sie das Standesamt auf.
    • Der Standesbeamte oder die Standesbeamtin prüft, ob die Beurkundung durch ein deutsches Standesamt möglich ist.
    • Liegen die Voraussetzungen vor, kann die Eintragung in das Eheregister erfolgen.

    Bei Bedarf stellt Ihnen das Standesamt nach erfolgter Registereintragung eine Eheurkunde aus.

    Kosten

    Hinweise für Burscheid

    Anmeldung der Eheschließung (deutsches Recht): 40,00 EuroAnmeldung der Eheschließung (ausländisches Recht): 66,00 EuroEheurkunde: 10,00 EuroEheschließung außerhalb der Öffnungszeiten: 66,00 EuroVornahme der Eheschließung, wenn Sie aus einer anderen Stadt kommen: 40,00 EuroEvtl. werden durch bestimmte Namenserklärungen, Entgegennahme von eidesstattlichen Versicherungen o. ä. noch weitere Gebühren fällig.Bereitstellung der Räumlichkeiten in der Lambertsmühle: 125,00 Euro (ab 2024: 175,00 Euro)Bereitstellung der Räumlichkeiten auf Gut Landscheid: 325,00 Euro (ab 2024: 375,00 Euro), weiterhin inkl. einem Verzehrgutschein in Höhe von 200,00 EuroFamilenstammbuch: ab 19,00 Euro

    Hinweise (Besonderheiten)

    Seit 1. Januar 2009 werden keine beglaubigten Abschriften aus dem Familienbuch mehr ausgestellt das Standesamt führt die Daten der Familienbücher als Heiratseinträge weiter.

    Sollten Sie einen Nachweis benötigen, fordern Sie bitte jeweils eine Eheurkunde an.

    Haben Sie im Ausland geheiratet, können Sie beim Standesamt Ihres Heimatortes beantragen, dass die Eheschließung nachträglich im deutschen Eheregister beurkundet wird.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern

    Version

    Technisch geändert am 17.09.2021

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de