Eheschließung Registrierung

    Beurkundung einer Eheschließung im Ausland durch ein deutsches Standesamt

    Beschreibung

    Hinweise für Korschenbroich

        Anmeldungen zu Eheschließungen können nur nach Terminvereinbarung erfolgen.  



    Für den ersten Schritt ins Eheglück ist die förmliche Anmeldung der Eheschließung beim Standesamt erforderlich. Zuständig ist das Standesamt, in dessen Bezirk eine/r der Verlobten seinen Haupt- oder Nebenwohnsitz hat, angemeldet ist.

    Wenn Sie beide nicht in Korschenbroich wohnen, jedoch in Korschenbroich heiraten wollen, melden Sie die Eheschließung bei Ihrem Wohnsitzstandesamt an. Dieses ermächtigt dann das Standesamt der Stadt Korschenbroich, die Eheschließung vorzunehmen.
    Die Anmeldung zur Eheschließung ist sechs Monate gültig.

    Falls Sie einen Hochzeitswunschtermin haben, sollten Sie sich frühzeitig mit dem Standesamt in Verbindung setzen. Eine Terminreservierung kann bereits jetzt erfolgen. Das Trauzimmer liegt im "Alten Rathaus", Regentenstraße 1.
    Das Trauzimmer ist nicht barrierefrei zu erreichen.

     


    Die Stadt Korschenbroich bietet einmal im Monat "Trauungen am Samstagmorgen" an. Diese finden abwechselnd im Kulturbahnhof Korschenbroich, im Sandbauernhof Liedberg, im Schloss Liedberg und im Rittergut Birkhof statt. 

     

    Die Termine (jeweils samstags) für 2024 sind:

    Sandbauernhof: 07.09.2024  und 09.11.2024

    Kulturbahnhof: 06.07.2024

    Schloss Liedberg: 29.06.2024 und 24.08.2024

    Rittergut Birkhof: 12.10.2024; 07.12.2024

     

    Die Termine (jeweils samstags) für 2025 sind:

    Sandbauernhof: 29.03.; 02.08.; 15.11.2025

    Schloss Liedberg: 26.04.; 05.07.; 11.10.2025

    Rittergut Birkhof: 10.05.; 14.06.; 06.09.; 06.12.2025


    Die Trauungen finden zu folgenden Uhrzeiten statt:
    10:00 Uhr,  10:45 Uhr,  11:30 Uhr,  12:15 Uhr.

    Standesamtliche Trauungen sind nach Absprache auch im Alten Rathaus in Glehn möglich.

     

    Personenanzahl je Räumlickeit:

    Rathaus: 19 Personen inkl. Brautpaar

    Rathaus Glehn: 16 Personen inkl. Brautpaar

    Kulturbahnhof: 25 Personen inkl. Brautpaar

    Sandbauernhof: 40 Personen inkl. Brautpaar

    Schloss Liedberg: 40 Personen inkl. Brautpaar

    Rittergut Birkhof: 30 Personen inkl. Brautpaar

     

    Den Antragsassistenten für eine Vollmacht zur Anmeldung einer Eheschließung finden Sie unter "Link zu externem Verfahren".

     

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    Online-Dienste

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    Ansprechpartner

    Sachgebiet Personenstandswesen

    Adresse

    Hausanschrift

    Regentenstraße 1

    41352 Korschenbroich

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02161 613-120

    Fax: 02161 613-108

    Version

    Technisch geändert am 01.04.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Personenstandswesen

    Adresse

    Hausanschrift

    Regentenstraße 1

    41352 Korschenbroich

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02161 613-120

    Fax: 02161 613-108

    Version

    Technisch geändert am 14.03.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Sachgebiet Personenstandswesen

    Adresse

    Hausanschrift

    Regentenstraße 1

    41352 Korschenbroich

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02161 613-120

    Fax: 02161 613-108

    Version

    Technisch geändert am 01.04.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Korschenbroich

    Die Vorlage Ihres gültigen Pesonalausweises oder Reisepasses reicht unter folgenden Voraussetzungen aus:

    • beide Verlobte sind deutsche Staatsangehörige
    • beide Verlobte sind volljährig und kinderlos
    • keine/r der Verlobten war bereits verheiratet
    • beide Verlobte haben ihren Hauptwohnsitz in Korschenbroich und Sie sind in Korschenbroich geboren.

    Voraussetzungen

    Eine im Ausland geschlossene Ehe kann nur dann in das deutsche Eheregister eingetragen werden, wenn sie rechtsgültig geschlossen wurde. Außerdem darf sie deutschem Recht nicht widersprechen.

    Die Nachbeurkundung der Eheschließung ist möglich für:

    • deutsche Staatsangehörige
    • Staatenlose, heimatlose Ausländer oder ausländische Flüchtlinge mit gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland

    Antragsberechtigte:

    • jeder Ehepartner
    • sind beide verstorben:
      • deren Eltern oder
      • deren Kinder

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Details zu den Modalitäten und den Unterlagen, die das Standesamt im Einzelnen von Ihnen benötigt, erfragen Sie dort bitte vorab telefonisch.

    • Stellen Sie die erforderlichen Unterlagen zusammen und suchen Sie das Standesamt auf.
    • Der Standesbeamte oder die Standesbeamtin prüft, ob die Beurkundung durch ein deutsches Standesamt möglich ist.
    • Liegen die Voraussetzungen vor, kann die Eintragung in das Eheregister erfolgen.

    Bei Bedarf stellt Ihnen das Standesamt nach erfolgter Registereintragung eine Eheurkunde aus.

    Kosten

    Hinweise für Korschenbroich

    • wenn beide Verlobte die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen: 40,00 EUR
    • wenn einer oder beide Verlobte ausl. Staatsangehörige sind: 66,00 EUR
    • Erklärung zur Namensführung: 21,00 EUR
    • Erteilung einer Bescheinigung über Namensführung: 9,00 EUR
    • Erteilung einer Personenstandsurkunde: 10,00 EUR
    • Stammbuch: von 13,50 EUR bis 29,00 EUR
    • Trauung außerhalb der üblichen Öffnungszeiten zusätzlich 66,00 EUR

     

    Die Stadt Korschenbroich erhebt Zusatzgebühren für die Nutzung der auswärtigen Trausäale. Diese werden schon bei der Reservierung fällig. Über die Buchung und Vorreservierung erhält das Paar ein gesondertes Schreiben, die ihre Buchungsreservierung und die Bedingungen für evtl. Stornierungen enthält.

    • Trauzimmer Rathaus Korschenbroich: keine Zusatzgebühren
    • Trauzimmer Rathaus Glehn: 120 EUR
    • Trauzimmer Sandbauernhof: 120 EUR
    • Trauzimmer Kulturbahnhof: 120 EUR
    • Ambiente Trausaal Schloss Liedberg: 200 EUR
    • Ambiente Trausaal Rittergut Birkhof: 200 EUR

    Hinweise (Besonderheiten)

    Seit 1. Januar 2009 werden keine beglaubigten Abschriften aus dem Familienbuch mehr ausgestellt das Standesamt führt die Daten der Familienbücher als Heiratseinträge weiter.

    Sollten Sie einen Nachweis benötigen, fordern Sie bitte jeweils eine Eheurkunde an.

    Haben Sie im Ausland geheiratet, können Sie beim Standesamt Ihres Heimatortes beantragen, dass die Eheschließung nachträglich im deutschen Eheregister beurkundet wird.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern

    Version

    Technisch geändert am 17.09.2021

    Stichwörter

    Hinweise für Korschenbroich

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de