Wählerverzeichnis zur Bürgermeisterwahl Berichtigung

    Wählerverzeichnis Bürgermeisterwahl berichtigen lassen

    Sie erfahren Näheres zur Berichtigung des Wählerverzeichnisses zur Wahl des Bürgermeisters beziehungsweise der Bürgermeisterin.

    Beschreibung

    Hinweise für Witten

    Wahlamt der Stadt Witten Marktstr. 16 58449 Witten Sitzungszimmer 1 Email: Wahlamt@stadt-witten.de

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    01 Wahlen und Bürgerbeteiligung

    Adresse

    Hausanschrift

    Witten, Mannesmannstr. 4

    58452 Witten

    Kontakt

    Fax: 2 29 32*

    E-Mail: buergermeister@stadt-witten.de

    Version

    Technisch geändert am 13.09.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    beweiskräftige Unterlagen, die das Korrekturbedürfnis im Wählerverzeichnis belegen, beziehungsweise bei fehlendem Eintrag ein Nachweis der Wahlberechtigung

    Voraussetzungen

    Das Wählerverzeichnis zur Wahl des Bürgermeisters oder der Bürgermeisterin kann unter folgenden Voraussetzungen berichtigt werden:

    • - Soweit sich das Wählerverzeichnis als fehlerhaft erweist, wird das Wählerverzeichnis korrigiert.
    • Soweit eine Wahlberechtigung trotz fehlendem Eintragnachgewiesen werden kann, wird das Wählerverzeichnis entsprechend ergänzt.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Die Berichtigung des Wählerverzeichnisses zur Wahl des Bürgermeisters oder der Bürgermeisterin läuft folgendermaßen ab:

    • Nach Einsicht stellen Sie einen Fehler im Wählerverzeichnis fest oder Sie sind nicht eingetragen, obwohl Sie wahlberechtigt sind.
    • Sie legen Einspruch ein und belegen die Tatsachen durch geeignete Beweismittel.
    • Die Behörde korrigiert das Wählerverzeichnis oder versendet einen ablehnenden Bescheid.
    • Im Falle der nachträglichen Eintragung erhalten Sie eine Wahlbenachrichtigung.
    • Gegen einen ablehnenden Bescheid kann Beschwerde eingelegt werden.

    Fristen

    20. Tag (= Beginn der Einsichtnahmefrist) bis 16. Tag (= Ende der Einsichtnahmefrist) vor der Wahl

    Bearbeitungsdauer

    etwa 1 Woche

    Kosten

    keine

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 07.04.2021

    Version

    Technisch geändert am 07.04.2021

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de