Wählerverzeichnis Bürgermeisterwahl berichtigen lassen
Beschreibung
Hinweise für Waldbröl
Sie möchten per Briefwahl Ihre Stimme abgeben? Dafür benötigen Sie einen Wahlschein. Wie Sie diesen erhalten, erfahren Sie hier.
Sie haben eine Wahlbenachrichtigung erhalten, können jedoch am Wahltag nicht im Wahlraum erscheinen. In diesem Fall können Sie Wahlunterlagen für eine Briefwahl beantragen. Diese enthalten den Wahlschein, den Stimmzettel und entsprechende Briefumschläge. Falls Sie wegen einer Behinderung den vorgesehenen Wahlraum nicht nutzen können, können Sie ebenfalls einen Wahlschein beantragen.
Online-Dienst
URL Online-Dienst
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Waldbröl
- Bei einer persönlichen Beantragung im Rathaus: Wahlbenachrichtigung und/oder Ausweisdokument
Voraussetzungen
Das Wählerverzeichnis zur Wahl des Bürgermeisters oder der Bürgermeisterin kann unter folgenden Voraussetzungen berichtigt werden:
- - Soweit sich das Wählerverzeichnis als fehlerhaft erweist, wird das Wählerverzeichnis korrigiert.
- Soweit eine Wahlberechtigung trotz fehlendem Eintragnachgewiesen werden kann, wird das Wählerverzeichnis entsprechend ergänzt.
Rechtsgrundlage(n)
- § 7 Gesetz über die Kommunalwahlen im Lande Nordrhein-Westfalen (Kommunalwahlgesetz)
- § 10 Gesetz über die Kommunalwahlen im Lande Nordrhein-Westfalen (Kommunalwahlgesetz)
- § 11 Gesetz über die Kommunalwahlen im Lande Nordrhein-Westfalen (Kommunalwahlgesetz)
- § 12 Kommunalwahlordnung (KWahlO)
- § 16 Kommunalwahlordnung (KWahlO)
- § 17 Kommunalwahlordnung (KWahlO)
Verfahrensablauf
Die Berichtigung des Wählerverzeichnisses zur Wahl des Bürgermeisters oder der Bürgermeisterin läuft folgendermaßen ab:
- Nach Einsicht stellen Sie einen Fehler im Wählerverzeichnis fest oder Sie sind nicht eingetragen, obwohl Sie wahlberechtigt sind.
- Sie legen Einspruch ein und belegen die Tatsachen durch geeignete Beweismittel.
- Die Behörde korrigiert das Wählerverzeichnis oder versendet einen ablehnenden Bescheid.
- Im Falle der nachträglichen Eintragung erhalten Sie eine Wahlbenachrichtigung.
- Gegen einen ablehnenden Bescheid kann Beschwerde eingelegt werden.
Fristen
Bearbeitungsdauer
Kosten
Hinweise für Waldbröl
Die Beantragung von Briefwahlunterlagen ist für die Bürger*innen kostenlos.
Der Wahlbrief wird innerhalb der Bundesrepublik Deutschland von der Deutschen Post AG unentgeltlich befördert, sofern keine besonderer Versendungsform gewünscht wird.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 07.04.2021
Stichwörter
Hinweise für Waldbröl