Streitschlichtung

    Schlichtung von Streitigkeiten

    Eine kostengünstige und einfache Möglichkeit der Streitschlichtung bieten die Schiedsämter sowie sonstige vom jeweiligen Oberlandesgericht anerkannte Gütestellen

    Beschreibung

    Hinweise für Wickede (Ruhr)

    Die Schiedspersonen arbeiten ehrenamtlich, sind zur Verschwiegenheit verpflichtet und unparteiisch tätig. Die rechtsuchenden Bürger haben daher lediglich die geringen Verfahrens- und Sachkosten zu tragen, die in den meisten Fällen zwischen 25 und 40 Euro liegen. Hauptaufgabe ist eine möglichst unbürokratische, außergerichtliche und vor allem zeitnahe Streitschlichtung.Der allgemeine Tenor von Parteien, die ein Schiedsverfahren erlebt haben: Selbst wenn im Streitfall kein Vergleich oder Lösung gefunden wurde, empfinden nach aller Erfahrung die Beteiligten das Verfahren als sinnvoll. Meist, weil es gelungen ist, Konflikte vor einer neutralen Person einmal vertraulich und offen an- und auszusprechen.In folgenden Fällen können Sie Schiedspersonen anrufen: Bei allen Rechtsstreitigkeiten zwischen Bürgern, einschließlich Nachbarrecht, aber auch Konflikten zwischen Vermieter und Mietern oder in Hausgemeinschaften. Die Schiedsleute werden als neutraler Mediator tätig.Bei strafrechtlichen Delikten wie Beleidigung, Körperverletzung und Hausfriedensbruch ist eine Verhandlung beim Schiedsamt sogar zwingend dem Gerichtsverfahren vorgeschaltet.Der Rat der Gemeinde Wickede (Ruhr) hat mit Zustimmung des Amtsgerichts Werl die nachstehend benannten Schiedspersonen gewählt:Ellinor Schilling (Schiedsfrau) Hubert Irrgang (stellv. Schiedsmann)

    Online-Dienste

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    Ansprechpartner

    Fachbereich 3 - Bürgerservice und Soziales

    Adresse

    Hausanschrift

    Hauptstraße 81

    58739 Wickede (Ruhr)

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fachbereich 3 - Bürgerservice und Soziales

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    Hauptstraße 81

    58739 Wickede (Ruhr)

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    Technisch geändert am 18.02.2022

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    Technisch geändert am 23.08.2022

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    Fachbereich 3 - Bürgerservice und Soziales

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    Hauptstraße 81

    58739 Wickede (Ruhr)

    Version

    Technisch geändert am 17.02.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Für die Einleitung eines Verfahrens bei einem Schiedsamt werden folgende Unterlagen benötigt:

    • unterschriebener Antrag mit
      • Angabe der Namen und Anschriften der Parteien und ihrer gesetzlichen Vertretung
      • allgemeine Bezeichnung des Streitgegenstands des Streits allgemein bezeichnen und von der antragstellenden Partei unterschrieben sein.
    • Abschriften des Antrages für die Gegenseite

    Die erforderlichen Unterlagen für ein Verfahren bei einer sonstigen anerkannten Gütestelle sollten bei der jeweiligen Gütestelle erfragt werden.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Wickede (Ruhr)

    Nachbarrechtsgesetz NRW

    Verfahrensablauf

    Das Verfahren bei einem Schiedsamt leiten Sie durch einen Antrag bei der zuständigen Schiedsperson ein. Den Antrag müssen Sie entweder schriftlich einreichen oder dort mündlich zu Protokoll zu erklären.

    Die Schiedsperson bestimmt dann in der Regel einen Termin für die Schlichtungsverhandlung und lädt die Parteien, da diese im Termin persönlich zu erscheinen haben. Unter bestimmten Voraussetzungen ist es auch möglich, sich im Termin vertreten zu lassen.

    Falls in der Schlichtungsverhandlung eine Einigung zustande kommt, wird sie in einem Protokoll festgehalten. Aus diesem Protokoll kann wie aus einem vor Gericht geschlossenen Vergleich vollstreckt werden.

    Die Voraussetzungen und der Ablauf eines Verfahrens bei einer sonstigen anerkannten Gütestelle sollten Sie bei der jeweiligen Gütestelle erfragen.

    Kosten

    Hinweise für Wickede (Ruhr)

    Gebührenpflichtig, je nach Fall

    Hinweise (Besonderheiten)

    Das Schiedsamt kann in folgenden Fällen angerufen werden:

    • In bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten (Zivilsachen).
      Dies empfiehlt sich vor allem, wenn es sich um Streitigkeiten zwischen Nachbarn und Hausgenossen handelt und bei Auseinandersetzungen um Geldforderungen ortsnahen Beteiligten. Für einige bürgerlich-rechtliche Streitigkeiten ist eine obligatorische Streitschlichtung vorgesehen, d.h. eine Klage wäre ohnehin erst zulässig, wenn zuvor versucht worden ist, die Streitigkeit einvernehmlich vor einem Schiedsamt oder einer sonstigen anerkannten Gütestelle beizulegen. Hierzu zählen bestimmte nachbarrechtliche Streitigkeiten z.B. wegen Immissionen, Überwuchs, Hinüberfall, eines Grenzbaums sowie wegen Nachbarrechten nach dem nordrhein-westfälischen Nachbarrechtsgesetz. Auch bei zivilrechtlichen Ansprüchen wegen Ehrverletzungen sowie wegen Verstößen gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG)  
    • In "kleinen" Strafsachen.
       Bei vielen kleinen Straftaten, wie z.B. Hausfriedensbruch, Beleidigung, Verletzung des Briefgeheimnisses, leichter Körperverletzung, Bedrohung und Sachbeschädigung kann die Staatsanwaltschaft das öffentliche Interesse an der Verfolgung dieser Straftat verneinen.
       In diesen Fällen muss der "Verletzte" bzw. "Geschädigte" sich erst einmal an das Schiedsamt wenden, ehe eine Privatklage vor dem Strafgericht gegen den "Beschuldigten" erhoben werden kann.

    Der Tätigkeitsbereich sonstiger anerkannter Gütestellen ergibt sich aus deren jeweiliger Schlichtungsordnung und sollte dort vorab erfragt werden.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Wickede (Ruhr)

    Streitschlichtung, Homepage des Amtsgericht Werl

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen am 02.07.2021

    Version

    Technisch geändert am 02.07.2021

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de