Streitschlichtung

    Streitschlichtung

    Eine kostengünstige und einfache Möglichkeit der Streitschlichtung bieten die Schiedsämter sowie sonstige vom jeweiligen Oberlandesgericht anerkannte Gütestellen

    Beschreibung

    Hinweise für Ahaus

    Bei kleineren Rechtsstreitigkeiten oder in alltäglichen Bagatellfällen müssen Sie nicht unbedingt ein Gericht in Anspruch nehmen. Eine kostengünstige und einfache Möglichkeit der Streitschlichtung bieten Ihnen anerkannte Gütestellen. Hierzu gehören die Schiedsämter der Gemeinden, aber auch die vom jeweiligen Oberlandesgericht anerkannten Gütestellen.

    Bei bestimmten bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten müssen Sie sogar einen Schlichtungsversuch unternehmen, bevor ein gerichtliches Verfahren einleiten. Nähe Informationen hierzu finden Sie im Text Streitschlichtung Durchführung obligatorisch.

    Schiedsämter werden von ehrenamtlich tätigen Schiedspersonen geführt. Sie haben ihre Tätigkeit auf die Verhandlung alltäglicher bürgerlich-rechtlicher Streitigkeiten, z. B. Nachbarschafts- und Mietstreitigkeiten oder Auseinandersetzungen um Geldforderungen etc. ausgerichtet.

    Schiedsämter können daneben auch bei strafrechtlichen Auseinandersetzungen tätig werden, wie z.B. bei kleineren Straftaten, z.B. Hausfriedensbruch, Beleidigung, leichter Körperverletzung oder Sachbeschädigung. Wollen Sie eine dieser Straftaten selbst gerichtlich verfolgen, besteht sogar die Pflicht,  zunächst einen Schlichtungsversuch (sog. Sühneversuch) zu unternehmen. Erst wenn der Sühneversuch erfolglos geblieben ist, kann eine Privatklage vor dem zuständigen Strafgericht erhoben werden.

    Die ehrenamtlichen Schiedspersonen werden vom zuständigen Amtsgericht förmlich verpflichtet.  Sie leben und wohnen in der Gemeinde des Schiedsamts und kennen oft die menschlichen Hintergründe eines Streits. Daher haben sie nicht selten bessere Vorschläge für dessen Beilegung, als dies ein Gericht mit seinen prozessualen Mitteln leisten könnte.

    Die Stadt Ahaus ist in die Schiedsamtsbezirke

    • Ahaus I (Ortsteile Kernstadt Ahaus)

    • und Ahaus II (Ortsteile Alstätte, Graes, Ottenstein, Wessum und Wüllen)

    eingeteilt.

    Aktuelle Schiedsperson

    Schiedsmann Cornelius Bertels
    Muschelweg 12
    48683 Ahaus-Wüllen
    Tel. 02561 - 971644

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Rat, Ausschüsse, Wahlen

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    48683 Ahaus

    Version

    Technisch geändert am 30.11.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Ahaus

    Für die Einleitung eines Verfahrens bei einem Schiedsamt werden folgende Unterlagen benötigt:

    • unterschriebener Antrag mit
      • Angabe der Namen und Anschriften der Parteien und ihrer gesetzlichen Vertretung
      • allgemeine Bezeichnung des Streitgegenstands des Streits allgemein bezeichnen und von der antragstellenden Partei unterschrieben sein.
    • Abschriften des Antrages für die Gegenseite

    Die erforderlichen Unterlagen für ein Verfahren bei einer sonstigen anerkannten Gütestelle sollten bei der jeweiligen Gütestelle erfragt werden.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Ahaus

    Das Verfahren bei einem Schiedsamt leiten Sie durch einen Antrag bei der zuständigen Schiedsperson ein. Den Antrag müssen Sie entweder schriftlich einreichen oder dort mündlich zu Protokoll zu erklären.

    Die Schiedsperson bestimmt dann in der Regel einen Termin für die Schlichtungsverhandlung und lädt die Parteien, da diese im Termin persönlich zu erscheinen haben. Unter bestimmten Voraussetzungen ist es auch möglich, sich im Termin vertreten zu lassen.

    Falls in der Schlichtungsverhandlung eine Einigung zustande kommt, wird sie in einem Protokoll festgehalten. Aus diesem Protokoll kann wie aus einem vor Gericht geschlossenen Vergleich vollstreckt werden.

    Die Voraussetzungen und der Ablauf eines Verfahrens bei einer sonstigen anerkannten Gütestelle sollten Sie bei der jeweiligen Gütestelle erfragen.

    Kosten

    Hinweise für Ahaus

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Ahaus

    Das Schiedsamt kann in folgenden Fällen angerufen werden:

    • In bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten (Zivilsachen).
      Dies empfiehlt sich vor allem, wenn es sich um Streitigkeiten zwischen Nachbarn und Hausgenossen handelt und bei Auseinandersetzungen um Geldforderungen ortsnahen Beteiligten. Für einige bürgerlich-rechtliche Streitigkeiten ist eine obligatorische Streitschlichtung vorgesehen, d.h. eine Klage wäre ohnehin erst zulässig, wenn zuvor versucht worden ist, die Streitigkeit einvernehmlich vor einem Schiedsamt oder einer sonstigen anerkannten Gütestelle beizulegen. Hierzu zählen bestimmte nachbarrechtliche Streitigkeiten z.B. wegen Immissionen, Überwuchs, Hinüberfall, eines Grenzbaums sowie wegen Nachbarrechten nach dem nordrhein-westfälischen Nachbarrechtsgesetz. Auch bei zivilrechtlichen Ansprüchen wegen Ehrverletzungen sowie wegen Verstößen gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG)  
    • In "kleinen" Strafsachen.
       Bei vielen kleinen Straftaten, wie z.B. Hausfriedensbruch, Beleidigung, Verletzung des Briefgeheimnisses, leichter Körperverletzung, Bedrohung und Sachbeschädigung kann die Staatsanwaltschaft das öffentliche Interesse an der Verfolgung dieser Straftat verneinen.
       In diesen Fällen muss der "Verletzte" bzw. "Geschädigte" sich erst einmal an das Schiedsamt wenden, ehe eine Privatklage vor dem Strafgericht gegen den "Beschuldigten" erhoben werden kann.

    Der Tätigkeitsbereich sonstiger anerkannter Gütestellen ergibt sich aus deren jeweiliger Schlichtungsordnung und sollte dort vorab erfragt werden.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen am 02.07.2021

    Version

    Technisch geändert am 02.07.2021

    Stichwörter

    Hinweise für Ahaus

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de