Schlichtung von Streitigkeiten
Hinweise für Roetgen
Beschreibung
Hinweise für Roetgen
Schiedspersonen schlichten in den meisten vermögensrechtlichen Angelegenheiten (Zivilsachen) sowie Nachbarschaftsstreitigkeiten und in Strafsachen o.ä. und tragen so zu einer erheblichen Entlastung der Justiz bei. Sie arbeiten ehrenamtlich: Die rechtssuchenden Bürger haben daher lediglich die geringen Verfahrens- u. Sachkosten (Porto usw.) zu zahlen.
Die Schiedsämter und Schiedsstellen sind bei bestimmten Privatklagedelikten und auch in manchen Zivilsachen dem Gerichtsverfahren zwingend vorgeschaltet. Das bedeutet, dass bei
- Beleidigung
- Körperverletzung
- Sachbeschädigung
- Hausfriedensbruch
- Bedrohung und
- Verletzung des Briefgeheimnisse
- Zivilsachen bei einem Streitwert bis 600.- € sowie
- in den meisten nachbarrechtlichen Streitigkeiten
zunächst ein Schlichtungsversuch vor dem Schiedsamt unternommen werden muss.
Ein Schlichtungsversuch bei Schiedspersonen ist schnell bearbeitet, auch außerhalb der sonst üblichen Arbeitszeit und spart dadurch Zeit und Nerven, ist kostengünstig und führt mit großer Wahrscheinlichkeit dazu, dass der Frieden von Dauer ist, da keine Partei "gewinnt" oder "verliert".
Schiedspersonen im Schiedsamtsbezirk Roetgen
52159 Roetgen
02471-6109404
schiedsamt@roetgen.de
1.Vertretung:Kanert, Achim Zum Struffelt 10
52159 Roetgen
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Roetgen
Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen am 02.07.2021
Stichwörter
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