Streitschlichtung

    Schlichtung von Streitigkeiten

    Hinweise für Langenfeld (Rheinland)

    Beschreibung

    Hinweise für Langenfeld (Rheinland)

    nicht angegeben

    In Langenfeld Rhld. ist das Stadtgebiet auf zwei Schiedspersonen aufgeteilt.

    Langenfeld I
    (die Grenze verläuft nördlich der B 229, Düsseldorfer Straße, Knipprather Straße, Richrath, Berghausen, Wiescheid)

    Dr. Wolfgang Leuchs
    Schiedsamt
    Postfach 1565
    40740 Langenfeld
    Telefon: 0160-2096384
    wolfgang.leuchs@schiedsmann.de

    Raum: 066

    Vertretung:
    Frau Petra Honskamp Tel.: 0160-91992257

    Langenfeld II
    (die Grenze verläuft südlich der B 229, Düsseldorfer Straße, Knipprather Straße, Reusrath, Immigrath, Mitte)

    Andreas Vinzing
    Schiedsamt
    Postfach 1565
    40740 Langenfeld
    Telefon: 08974063025
    andreas.vinzing@schiedsmann.de

    Raum: 066

    Vertretung:
    Frau Petra Honskamp Tel.: 0160-91992257

    Örtlich zuständig

    ist grundsätzlich die Schiedsperson, in deren Bezirk die Gegenpartei wohnt.

    Wofür sind die Schiedspersonen zuständig?

    In Schlichtungsverhandlungen geht es um zivilrechtliche Streitigkeiten, vor allem im Nachbarrecht, sowie um Strafsachen im Bereich leichter Kriminalität. Bevor diese vor Gericht verhandelt werden, müssen für einige dieser Streitigkeiten Schlichtungsversuche bei einer Gütestelle (Schiedsamt) unternommen werden.

    Für einige bürgerlich-rechtliche Streitigkeiten ist ein außergerichtliches Streitschlichtungsverfahren vorgeschrieben (obligatorische außergerichtliche Streitschlichtung). Mit anderen Worten: Ohne den Versuch die Streitigkeiten im Schiedsverfahren einvernehmlich beizulegen, ist eine Klage nicht zulässig (§ 53 JustG NRW). Das betrifft z. B.:

    - nachbarrechtliche Streitigkeiten

    - Streitigkeiten über das zivilrechtliche Benachteiligungsverbot (z. B. Benachteiligung aus Gründen der ethnischen Herkunft oder des Geschlechts)

    - Streitigkeiten wegen Verletzung der persönlichen Ehre, die nicht in Presse oder Rundfunk begangen worden sind.

    Strafsachen (Privatklagedelikte) Privatklagedelikte sind Straftaten von leichter Kriminalität, wegen derer die Staatsanwaltschaft nur Anklage erhebt, wenn sie ein öffentliches Interesse an der Strafverfolgung bejaht:

    - Hausfriedensbruch,

    - Beleidigung,

    - Verletzung des Briefgeheimnisses,

    - leichte und fahrlässige Körperverletzung,

    - Bedrohung,

    - Sachbeschädigung,

    - Vollrausch (sofern die im Rausch begangene Tat eines der vorgenannten Vergehen ist).

    Besteht laut Staatsanwaltschaft kein öffentliches Interesse an der Strafverfolgung (z. B. bei geringfügigen Beleidigungen), verweist sie auf die Möglichkeit der Privatklage: Diese können Betroffene nur dann bei Gericht einreichen, wenn zuvor beim Schiedsamt eine außergerichtliche Schlichtung versucht wurde (Sühneversuch).

    Antrag auf Schiedsverfahren

    Dieser kann schriftlich bei der Schiedsperson eingereicht oder vor dieser mündlich zu Protokoll erklärt werden. In Abstimmung mit der Schiedsperson kann ein Antrag auch per E-Mail gestellt werden. Der Antrag muss Namen und Anschrift der Parteien und Angaben zum Gegenstand des Streits enthalten.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Apothekerkammer Nordrhein KöR

    Adresse

    Hausanschrift

    Poststr. 4

    40213 Düsseldorf

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0211-83880

    Fax: 0211-8388222

    E-Mail: info@aknr.de

    Version

    Technisch geändert am 04.10.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Recht und Ordnung

    Adresse

    Hausanschrift

    Konrad-Adenauer-Platz 1

    40764 Langenfeld Rhld.

    Version

    Technisch geändert am 26.06.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Langenfeld (Rheinland)

    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

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    Kosten

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    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Langenfeld (Rheinland)

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen am 02.07.2021

    Version

    Technisch geändert am 02.07.2021

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de