Frühe Hilfen zur Erziehung
Hinweise für Ahaus
Frühe Hilfen unterstützen Eltern von Anfang an. Eltern können die Angebote auf Wunsch nutzen. Sie sind kostenlos und einfach zu erhalten. Ziel ist es, gemeinsam mit den Eltern und anderen Bezugspersonen Kindern eine gesunde Entwicklung zu ermöglichen.
Beschreibung
Hinweise für Ahaus
Fühlen Sie sich mit der Versorgung Ihres Kindes allein gelassen? Haben Sie das Gefühl, dass Ihnen gerade alles zu viel ist? Gibt es Konflikte in der Partnerschaft? Sind Sie unsicher in der Erziehung Ihres Kindes? Haben Sie Fragen zur Entwicklung Ihres Kindes? Haben Sie Angst, für Ihr Kind nicht ausreichend sorgen zu können? Scheuen Sie sich nicht, Unterstützung zu holen. Niemand ist in der Lage, alles ganz allein zu meistern. Es ist besser, Hilfe anzunehmen, als auf der Stelle zu treten. Je früher Sie sich Unterstützung holen, desto eher erhalten Sie Entlastung.
Frühe Hilfen unterstützen Eltern von Anfang an. Eltern können die Angebote auf Wunsch nutzen. Sie sind kostenlos und einfach zu erhalten. Ziel ist es, gemeinsam mit den Eltern und anderen Bezugspersonen Kindern eine gesunde Entwicklung zu ermöglichen.
Sprechen Sie uns gerne zu folgenden Hilfe-Angeboten an:
Auskunft über Förderungsmaßnahmen von Kindern und Jugendlichen in ihrer Entwicklung.
Informationen zur Erziehung von Kindern und Jugendlichen, die das körperliche, seelische und geistige Wohl von Kindern und Jugendlichen fördern und nicht gefährden.
Eltern werden in der Erziehung ihrer Kinder beraten und unterstützt.
Kinder und Jugendliche werden vor Gefahren für ihr Wohl geschützt.
Hinweisen zu Gefährdungen von Kindern und Jugendlichen wird nachgegangen.
Je nach familiärer Situation wird Kindern, Jugendlichen, Eltern und Erziehungsberechtigten Unterstützung und konkrete Hilfe angeboten.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Zuständigkeiten
Frau Reckers - Ahaus-Süd (Sozialbezirk I)
Herr Rothenbücher - Ahaus-Nord (Sozialbezirk II)
Frau Lorenz - Wessum (Sozialbezirk III)
Frau Kuiper - Wüllen (Sozialbezirk IV)
Herr Hilbring - Allstätte, Gras, Ottenstein (Sozialbezirk V)
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
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