Eintragung in einem Handwerksregister Löschung eines Handwerks (auf Antrag)

    Löschung eines von mehreren betriebenen Handwerken oder handwerksähnlichen Gewerben

    Beschreibung

    Wenn Sie mit mehreren Handwerken oder handwerksähnlichen Gewerben in der Handwerksrolle oder im Verzeichnis über die Inhaber eines Betriebs eines zulassungsfreien Handwerks oder eines handwerksähnlichen Gewerbes eingetragen sind und einzelne dieser gewerblichen Betätigungen nicht fortgeführt werden sollen, müssen Sie deren Löschung beantragen. Zuständig für die Entgegennahme des Antrags ist die Handwerkskammer, bei der die Registrierung Ihres Betriebs besteht. Antragsberechtigt sind Sie als Betriebsinhaber oder -inhaberin, Gesellschafter oder Gesellschafterin bei Personengesellschaften oder als gesetzliche Vertreter bei Kapitalgesellschaften (z.B. Geschäftsführer oder Geschäftsführerin einer GmbH).

    Ansprechpartner

    Handwerkskammer Dortmund

    Adresse

    Hausanschrift

    Ardeystraße 93

    44139 Dortmund

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0231 5493-152

    Fax: 0231 5493-266

    E-Mail: handwerksrolle@hwk-do.de

    Version

    Technisch geändert am 22.11.2021

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Formulare

    ja

    Fristen

    keine

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es gibt keine besonderen Hinweise oder Besonderheiten.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Die Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa der Freien Hansestadt Bremen am 08.09.2022

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de