Eintragung in einem Handwerksregister Löschung eines Handwerks (auf Antrag)

    Löschung eines von mehreren betriebenen Handwerken oder handwerksähnlichen Gewerben

    Hinweise für Dortmund

    Wenn Sie mit mehreren Handwerken oder handwerksähnlichen Gewerben bei der Handwerkskammer eingetragen sind und einzelne dieser gewerblichen Betätigungen nicht fortgeführt werden sollen, müssen Sie deren Löschung beantragen.

    Beschreibung

    Wenn Sie mit mehreren Handwerken oder handwerksähnlichen Gewerben in der Handwerksrolle oder im Verzeichnis über die Inhaber eines Betriebs eines zulassungsfreien Handwerks oder eines handwerksähnlichen Gewerbes eingetragen sind und einzelne dieser gewerblichen Betätigungen nicht fortgeführt werden sollen, müssen Sie deren Löschung beantragen. Zuständig für die Entgegennahme des Antrags ist die Handwerkskammer, bei der die Registrierung Ihres Betriebs besteht. Antragsberechtigt sind Sie als Betriebsinhaber oder -inhaberin, Gesellschafter oder Gesellschafterin bei Personengesellschaften oder als gesetzliche Vertreter bei Kapitalgesellschaften (z.B. Geschäftsführer oder Geschäftsführerin einer GmbH).

    Ansprechpartner

    Handwerkskammer Dortmund

    Adresse

    Hausanschrift

    Ardeystraße 93

    44139 Dortmund

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0231 5493-152

    Fax: 0231 5493-266

    E-Mail: handwerksrolle@hwk-do.de

    Version

    Technisch geändert am 22.11.2021

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Dortmund

    • vollständig ausgefüllter und unterschriebener Antrag auf Löschung
    • Original der Handwerkskarte bei Löschung eines zulassungspflichtigen Handwerks

    Formulare

    ja

    Voraussetzungen

    Hinweise für Dortmund

    • Bestehende Eintragung mit mehreren Handwerken oder handwerksähnlichen Gewerben in der Handwerksrolle oder im Verzeichnis über die Inhaber eines Betriebs eines zulassungsfreien Handwerks oder eines handwerksähnlichen Gewerbes.
    • Einzelne dieser gewerblichen Betätigungen sollen nicht fortgeführt werden.  
       

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Dortmund

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Dortmund

    Die Löschung eines Handwerks oder eines handwerksähnlichen Gewerbes muss

    • durch den Betriebsinhaber oder die Betriebsinhaberin,
    • bei Personengesellschaften durch alle Gesellschafter oder Gesellschafterinnen und
    • bei juristischen Personen durch die vertretungsberechtigten Gesellschaftsorgane (z.B. GmbH-Geschäftsführer oder GmbH-Geschäftsführerin)

    beantragt werden.

    Fristen

    keine

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Dortmund

    Ihre Eintragung wird umgehend gelöscht, wenn die Voraussetzungen dafür erfüllt sind.

    Die Löschung kann nicht rückwirkend vorgenommen werden, so dass sie frühestens mit dem Datum des Zugangs des Löschungsantrags erfolgen kann.

    Kosten

    Hinweise für Dortmund

    Die konkrete Gebühr ergibt sich aus dem Gebührenverzeichnis der Handwerkskammer, das über die Internetseite der Kammer
    abrufbar ist.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es gibt keine besonderen Hinweise oder Besonderheiten.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Dortmund

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Die Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa der Freien Hansestadt Bremen am 08.09.2022

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de