Tiergehege Betrieb Anzeige Entgegennahme
Betrieb eines Tiergeheges anzeigen
Beschreibung
nicht angegeben
Ansprechpartner
Für Paderborn wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.
Rechtsgrundlage(n)
§ 43 Absatz 3 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG)
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen