Tiergehege Betrieb Anzeige Entgegennahme
Betrieb eines Tiergeheges anzeigen
Beschreibung
nicht angegeben
Ansprechpartner
Für Kreis Rhein-Erft-Kreis (Nordrhein-Westfalen) wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.
Rechtsgrundlage(n)
§ 43 Absatz 3 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG)
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen