Ombudsstelle
Hinweise für Bonn
Beschreibung
Hinweise für Bonn
Aufgaben der Ombudsstelle:
Die Ombudspersonen erfüllen die Aufgaben unparteiischer und unabhängiger Schlichter. Sie sollen Unstimmigkeiten zwischen Bürger*innen sowie der Verwaltung unbürokratisch regeln. Dabei werden sie von einer Geschäftsstelle unterstützt.
Aufgabe der Ombudspersonen ist es, ein Schlichtungsverfahren durchzuführen, in dem die Argumente der Streitbeteiligten unparteiisch geprüft, abgewogen und soweit es möglich ist, rechtlich bewertet werden. Unter Berücksichtigung potentieller Schäden, Aufwände und Kosten soll gegebenenfalls ein Lösungsvorschlag erarbeitet werden.
Die Ombudsmänner und Ombudsfrauen der Bundesstadt Bonn sind und waren keine Mitarbeitenden der Stadt Bonn, sondern nur für die Ombudsstelle ehrenamtlich tätig.
Aus diesem Grund ist es ratsam, dass Sie vor Einleitung eines Schlichtungsverfahrens durch die Ombudsstelle zunächst das Gespräch mit Ihrer Sachbearbeitenden suchen, um den Bescheid oder die Maßnahme durch das zuständige Fachamt überprüfen zu lassen.
In einer Vielzahl der Fälle, lässt sich bereits auf diesem Weg eine schnelle und unkomplizierte Lösung für ein bestehendes Problem herbeiführen.
Bestehen nach der Überprüfung des Fachamtes noch immer ernsthafte Zweifel an der Recht- oder Zweckmäßigkeit der Maßnahme, kommt ein Schlichtungsverfahren der Ombudsstelle in Betracht.
Bitte beachten Sie, dass das Schlichtungsverfahren der Ombudsstelle keine aufschiebende Wirkung gültiger Rechtsbehelfsfristen hat.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Einleitung des Ombudsverfahrens:
Die Geschäftsstelle nimmt Ihren Fall auf und leitet die Angelegenheit an die Ombudspersonen weiter.
Zur Fallaufnahme sind folgende Daten wichtig:
- Persönliche Daten (Name, Anschrift, Telefonnummer/E-Mail),
- Worum geht es?,
- Was haben Sie bereits unternommen um das Problem zu lösen?
- Sind bereits andere Stellen in der Verwaltung mit der Angelegenheit befasst?
- Wann ist ein Termin mit den Ombudspersonen für Sie möglich.
Die Ombudspersonen entscheiden daraufhin eigenständig, ob sich Ihre Angelegenheit für ein Schlichtungsverfahren eignet, wie das Schlichtungsverfahren aussehen soll und wann ein Termin stattfinden kann.
Ein Termin mit der in Ihrem Fall zuständigen Ombudsperson wird Ihnen von der Geschäftsstelle mitgeteilt.
Die weiteren Einzelheiten des Schlichtungsverfahrens klären Sie unmittelbar mit den Ombudspersonen.
Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Bitte beachten Sie: Die Geschäftsstelle unterstützt die Ombudspersonen nur in der technischen und organisatorischen Abwicklung des Schlichtungsverfahrens (Beschaffen von Unterlagen, Beantragung von Akteneinsicht, etc.). Die inhaltliche Ausgestaltung des Verfahrens obliegt ausschließlich den Ombudspersonen.
Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
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