Ausweispflicht Befreiung für dauerhaft behinderte Personen, die sich nicht allein in der Öffentlichkeit bewegen können

    Befreiung von der Ausweispflicht als dauerhaft behinderte Person beantragen, die sich nicht in der Öffentlichkeit bewegen kann

    Wenn Sie sich wegen einer Behinderung nicht alleine in der Öffentlichkeit bewegen können, dann können Sie von der Pflicht befreit werden, einen Personalausweis zu haben.

    Beschreibung

    Hinweise für Welver

    Der Antrag auf Ausstellung eines neuen Personalausweises wird vom Bürgerservice im automatisierten Verfahren erstellt. Der Antragsteller hat zur Überprüfung seiner Identität sowie zur Unterschriftsleistung grundsätzlich persönlich zu erscheinen.Nach erfolgter Fertigstellung des neuen Ausweises durch die Bundesdruckerei in Berlin werden Sie schriftlich zur Abholung Ihres neuen Personalausweises aufgefordert.Kann der Antragsteller zur Abholung nicht persönlich erscheinen, so besteht die Möglichkeit, den Ausweis auch von einem Bevollmächtigten abholen zu lassen. Die Vollmacht zur Abholung finden Sie unter Formulare oder ...hier.In einem glaubhaft nachgewiesenen Notfall kann bei der Beantragung eines Personalausweises auch noch ein vorläufiger Personalausweis mit einer Gültigkeitsdauer von höchstens 3 Monaten ausgestellt werden.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    06 Bürgerservice / Standesamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Markt 4

    59514 Welver

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0 23 84 / 51 - 0

    Fax: 0 23 84 / 51 - 230

    E-Mail: rathaus@welver.de

    Version

    Technisch geändert am 06.01.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Welver

    Bei der Antragstellung sind folgende Unterlagen vorzulegen:1 Lichtbild aus neuester Zeit in der Größe von mindestens 45 x 35 mm (ohne Rand). Der Hintergrund hat immer einen Kontrast zu Gesicht, Haaren und Kleidung aufzuweisen. Die Bilder müssen ausreichend ausgeleuchtet sein. Unzureichende Lichtbilder müssen zurückgewiesen werden,Geburtsurkunde, Heiratsurkunde oder Familienstammbuchder alte Personalausweis; wenn kein alter Personalausweis vorhanden ist, genügt auch ein Reisepass oder ein anderer amtlicher Lichtbildausweis zwecks Identitätsfeststellung. Andernfalls ist eine Bestätigung der Identität durch einen Zeugen erforderlich,bei Spätaussiedlern zusätzlich eine Bescheinigung über die Namenserklärung und die Spätaussiedlerbescheinigung, wenn erstmalig ein Ausweisdokument beantragt wird,sollte der Personalausweis bereits vor Vollendung des 16. Lebensjahres, jedoch im zeitlichen Zusammenhang mit der Vollendung des 16. Lebensjahres (Zeitraum: 3 Monate vorher) beantragt werden, so ist zusätzlich die Einverständniserklärung der Eltern erforderlich. Sollte die elterliche Sorge allein bei einem Elternteil liegen, so ist dies ebenfalls zu erklären. Die Einverständniserklärung ist nicht erforderlich, wenn der Personalausweis erst nach der Vollendung des 16. Lebensjahres ausgehändigt wird

    Formulare

    Hinweise für Welver

    Formulare vorhanden: Ja
    Schriftform erforderlich: Ja
    Formlose Antragsstellung möglich: Ja
    Persönliches Erscheinen nötig: Nein

    Online-Dienste vorhanden: Nein

    Voraussetzungen

    Hinweise für Welver

    • Sie müssen die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen.
    • Sie müssen mindestens 16 Jahre alt sein.
    • Sie können sich wegen einer dauerhaften Behinderung nicht allein in der Öffentlichkeit bewegen.
    • Sie müssen in Ihrer Kommune mit Hauptwohnsitz gemeldet sein.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Welver

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Welver

    Die Befreiung von der Ausweispflicht müssen Sie schriftlich beantragen.

    • Sie füllen den Antrag auf Befreiung von der Ausweispflicht vollständig aus oder
    • Sie oder eine betreuende Person unterschreiben den Antrag.
    • Sie fügen die notwendigen Unterlagen bei.
    • Sie senden den Antrag und die an die zuständige Personalausweis-Behörde in Ihrer Kommune oder
    • Sie gehen persönlich zur zuständigen Behörde.
    • Die Behörde stellt Ihnen eine unbefristete Bescheinigung darüber aus, dass Sie von der Ausweispflicht befreit sind.
    • Bei persönlicher Antragstellung erhalten Sie sofort die Bestätigung über die Befreiung. Bei schriftlicher Beantragung sendet Ihnen die zuständige Stelle die Bestätigung zu.

    Fristen

    Hinweise für Welver

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Welver

    Kosten

    Hinweise für Welver

    Gebühr für die Ausstellung des neuen Personalausweises37,00 €22,80 € (unter 24 Jahre)Vorläufiger Personalausweis10,00 €Gebühren sind am Tage der Antragstellung in bar oder per EC-Zahlung zu entrichten.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Welver

    Weitere Informationen

    Hinweise für Welver

    Antrag auf Ausstellung von Ausweisdokumenten für Kinder und Jugendliche unter 16 JahrenVollmacht zur Abholung Personalausweis / Reisepass

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) am 29.04.2022

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de