Befreiung von der Ausweispflicht als dauerhaft behinderte Person beantragen, die sich nicht in der Öffentlichkeit bewegen kann
Wenn Sie sich wegen einer Behinderung nicht alleine in der Öffentlichkeit bewegen können, dann können Sie von der Pflicht befreit werden, einen Personalausweis zu haben.
Beschreibung
Hinweise für Lüdinghausen
Personalausweis
Seit dem 1. November 2010 gibt es den neuen Personalausweis im praktischen Scheckkartenformat!
Neuerungen:
Die aufgedruckten persönlichen Daten und das Passfoto sind im neuen Personalausweis auch digital gespeichert.
Seit dem 01. August 2021 ist es Pflicht die Fingerabdrücke digital zu speichern. Sie sind auf dem Ausweis nicht sichtbar.
Auf die biometrischen im Personalausweis gespeicherten Daten (= Foto, Fingerabdrücke, persönliche Daten) können nur bestimmte staatliche Behörden wie Polizei, Bundespolizei, Steuerfahndungsstellen, Ausweis- und Meldebehörden zugreifen, um die Identität festzustellen.
Neu sind auch die Online-Ausweisfunktion und die Unterschriftsfunktion.
Alle wichtigen Infos zu den Funktionen, der Nutzung und was Sie dafür brauchen finden Sie hier:
Antragstellung:
Sie müssen den Antrag selbst stellen und können sich nicht vertreten lassen.
Ihre persönliche Vorsprache ist wegen der eigenhändigen Unterschrift, sowie der Aufnahme der Fingerabdrücke und der Identitätsprüfung unbedingt notwendig. Sollte dies aus z.B. gesundheitlichen Gründen nicht möglich sein, kontaktieren Sie uns bitte per E-Mail (Buergerbuero@stadt-luedinghausen.de) oder per Telefon (02591/926-0) um eine individuelle Lösung zu finden.
Im Übrigen behält Ihr bisheriger Personalausweis natürlich bis zum regulären Ablaufdatum seine Gültigkeit.
Eine vorzeitige Umtauschpflicht Ihres Ausweises besteht nicht.
Wenn Sie allerdings Ihren alten Personalausweis vorzeitig gegen einen neuen umtauschen möchten, ist dies jederzeit möglich.
Unter 16 Jahre
Den Antrag für den Personalausweis müssen die Personensorgeberechtigten (Mutter und Vater oder Betreuer/in) stellen. Das Kind muss bei Beantragung mit vor Ort sein. Falls nur ein Elternteil vorspricht, ist eine gleichlautende schriftliche Erklärung der/des weiteren Personensorgeberechtigten und deren/dessen Personalausweis oder Pass vorzulegen. Gegebenenfalls ist ein Sorgerechtsbeschluss vorzulegen, bei Bestehen einer Betreuung wird die Bestellungsurkunde benötigt.
Bei Beantragung muss ein alter Ausweis/Pass oder die Geburtsurkunde vorgelegt werden!
Abholung:
Bei Personen bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres muss einer der Sorgeberechtigten den Personalausweis abholen. Ab Vollendung des 16. Lebensjahr muss der Antragsteller persönlich zur Abholung erscheinen oder eine Vollmacht für den Abholer ausstellen.
Lieferung per Fahrradkurier:
Beantragte Dokumente können durch unseren Partner LH-Brise per Fahrradkurier klimaneutral direkt nach Hause geliefert werden. Die Vollmacht für den Fahrradkurier zur Lieferung der Dokumente erteilen Sie hier vor Ort.
Hinweis für Personalausweise: Beim Personalausweis muss der Erhalt des sogenannten PIN Briefes bestätigt werden, bevor der Personalausweis ausgeliefert werden kann. Hierfür erhalten Sie bei Antragsstellung einen Vordruck, den Sie bitte zurücksenden, gerne auch digital beispielsweise als Foto oder Scan.
Ein PIN-Brief wird nur dann von der Bundesdruckerei ausgestellt, wenn die antragsstellende Person zum Antragszeitpunkt mindestens 15 Jahre und neun Monate ist.
Der Personalausweis kann nur per Kurier zugestellt werden, wenn der bisherige Personalausweis bereits entwertet wurde.
Die Kosten belaufen sich auf 5,90 Euro pro Lieferung.
Rechtsgrundlagen allgemein
Personalausweisgesetz
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Lüdinghausen
- Personalausweis und/oder Kinderreisepass/-ausweis und/oder Reisepass (Bei Erstantrag Geburtsurkunde)
- ein aktuelles, biometrisches Lichtbild
bitte beachten Sie unbedingt die Information der Bundesdruckerei unter: https://www.bundesdruckerei.de/de/system/files/dokumente/pdf/Fotomustertafel-72dpi.pdf - bis zum 16. Lebensjahr: persönliche Vorsprache von min. einem gesetzlichen Vertreter/Sorgeberechtigten (mit Personalausweis/Reisepass) und einer schriftlichen Einverständniserklärung des anderen gesetzlichen Vertreters/Sorgeberechtigten
- Das Kind muss bei der Antragstellung anwesend sein
Formulare
Formulare vorhanden: Ja
Schriftform erforderlich: Ja
Formlose Antragsstellung möglich: Ja
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Online-Dienste vorhanden: Nein
Voraussetzungen
- Sie müssen die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen.
- Sie müssen mindestens 16 Jahre alt sein.
- Sie können sich wegen einer dauerhaften Behinderung nicht allein in der Öffentlichkeit bewegen.
- Sie müssen in Ihrer Kommune mit Hauptwohnsitz gemeldet sein.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Lüdinghausen
Verfahrensablauf
Die Befreiung von der Ausweispflicht müssen Sie schriftlich beantragen.
- Sie füllen den Antrag auf Befreiung von der Ausweispflicht vollständig aus oder
- Sie oder eine betreuende Person unterschreiben den Antrag.
- Sie fügen die notwendigen Unterlagen bei.
- Sie senden den Antrag und die an die zuständige Personalausweis-Behörde in Ihrer Kommune oder
- Sie gehen persönlich zur zuständigen Behörde.
- Die Behörde stellt Ihnen eine unbefristete Bescheinigung darüber aus, dass Sie von der Ausweispflicht befreit sind.
- Bei persönlicher Antragstellung erhalten Sie sofort die Bestätigung über die Befreiung. Bei schriftlicher Beantragung sendet Ihnen die zuständige Stelle die Bestätigung zu.
Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
Es fallen keine Kosten an.
Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) am 29.04.2022
Stichwörter
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