Beantragung eines Ersatzzeugnisses
Beschreibung
Haben Sie ein Abschluss- oder Abgangszeugnis verloren? Ein Ersatzzeugnis können Sie bei der Schule, die das Originalzeugnis ausgestellt hat, erhalten.
Schülerinnen und Schüler erhalten zum Ende des Schuljahres in der Regel auch zum Schulhalbjahr - sowie beim Verlassen der Schule ein Zeugnis.
Sofern Sie Ihr Abschluss- oder Abgangszeugnis von einer Schule verloren haben, können Sie sich innerhalb der bestehenden Aufbewahrungsfristen an Ihre Schule wenden, um ein Ersatzzeugnis zu beantragen. Zweitschriften von Abgangs- und Abschlusszeugnissen werden dort 50 Jahre, bei anderen Zeugnissen 10 Jahre lang aufbewahrt.
Zeugnisse, die von Schulen im Bereich des Landes Nordrhein-Westfalen ausgestellt wurden und zerstört oder abhandengekommen sind, können im Ausnahmefall auch ersetzt werden durch eine Bescheinigung, welche die zuständige Schulaufsichtsbehörde ausstellt, wenn bei der Schule keine oder nur noch unvollständige Zeugnisunterlagen vorhanden sind.
Voraussetzung für die Ausstellung einer derartigen Bescheinigung ist gemäß § 49 Absatz 4 SchulG die glaubhafte Bestätigung
a) durch eine schriftliche, an Eides Statt abzugebende Erklärung einer Person, die auf Grund ihrer dienstlichen Stellung von der Ablegung der Prüfung oder dem Erwerb des Befähigungsnachweises Kenntnis hat,
oder
b) durch schriftliche, an Eides Statt abzugebende Erklärungen von zwei Personen, die von der Ablegung der Prüfung oder dem Erwerb des Befähigungsnachweises eigene Kenntnis haben.
Online-Dienste
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Ansprechpartner
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erforderliche Unterlagen
Für die Ausstellung von Ersatzzeugnissen sind bestimmte Unterlagen notwendig:
gültiger Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Um ein Ersatzzeugnis zu beantragen, wenden Sie sich an die Schule, die das Originalzeugnis ausgestellt hat und vereinbaren einen Termin im dortigen Schulsekretariat.
Sie stellen sich im Termin persönlich bei der Schule vor und beantragen die Erstellung eines Ersatzzeugnisses.
Ist eine Zweitschrift des Zeugnisses noch in der Schule, erstellt Ihnen die Schule ein Ersatzzeugnis.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen am 19.05.2021