Landeserziehungsgeld Auszahlung
Hinweise für Radevormwald
Beschreibung
Hinweise für Radevormwald
Das Erziehungsgeld des Bundes ist keine Lohnersatzleistung, sondern eine aus Steuern finanzierte einkommensabhängige Familienleistung für Eltern mit und ohne Erwerbstätigkeit. Erziehungsgeld wird längstens bis zur Vollendung des zweiten Lebensjahres des Kindes gewährt. Eltern mit und ohne Trauschein sind hinsichtlich der Leistungen nach dem Bundeserziehungsgeldgesetz gleichberechtigt. Zuständig für den Antrag auf Erziehungsgeld sind die Erziehungsgeldstellen der Länder, bei denen es auch die Antragsvordrucke gibt.
Formulare hierfür sind beim Oberbergischen Kreis erhältlich, dort erfolgt auch die Bearbeitung der Anträge.
Die Kreisverwaltung hat die Telefonnummer 02261 88-0.
Ansprechpartner
Oberbergischer Kreis - Der Landrat
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 02261 88-0
E-Mail: mail@obk.de
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Radevormwald
Formulare
Hinweise für Radevormwald
Voraussetzungen
Hinweise für Radevormwald
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Radevormwald
Verfahrensablauf
Hinweise für Radevormwald
Fristen
Hinweise für Radevormwald
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Radevormwald
Kosten
Hinweise für Radevormwald
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Radevormwald
Weitere Informationen
Hinweise für Radevormwald
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen