Umsatzsteuer-Identifikationsnummer nach § 27a UStG

    Umsatzsteuer-Identifikationsnummer nach § 27a UStG

    Hinweise für Hüllhorst

    Beschreibung

    Hinweise für Hüllhorst

    Unternehmer die am innergemeinschaftlichen Handels- und Dienstleistungsverkehr teilnehmen erhalten auf Antrag beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) für umsatzsteuerliche Zwecke eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer. Die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer ist eine eigenständige Nummer die der Unternehmer , zusätzlich zur der vom zuständigen Finanzamt erteilten Steuernummer erhält. Sie ist wichtig für die korrekte Anwendung der umsatzsteuerlichen Regelungen im europäischen Binnenmarkt. Unternehmer benötigen eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer wenn sie Waren in das übrige Gemeinschaftsgebiet liefern (innergemeinschaftliche Lieferung gem. § 4 Absatz 1 Nummer 1 lit. b) UStG in Verbindung mit § 6a UStG § 18a Abs. 6 UStG) oder aus dem übrigen Gemeinschaftsgebiet erwerben Lieferungen im Sinne des § 25b Absatz 2 UStG ausführen (innergemeinschaftliche Dreiecksgeschäfte) steuerpflichtige sonstige Leistungen nach § 3a Absatz 2 UStG im übrigen Gemeinschaftsgebiet erbringen für die der Leistungsempfänger die Steuer schuldet oder sonstige Leistungen eines im übrigen Gemeinschaftsgebiet ansässigen Unternehmers in Anspruch nimmt. Das BZSt , erteilt auch juristischen Personen die nicht Unternehmer sind oder die Gegenstände nicht für ihr Unternehmen erwerben eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer wenn sie diese für innergemeinschaftliche Erwerbe benötigen. Im Fall der Organschaft wird auf Antrag für jede juristische Person eine eigene Umsatzsteuer-Identifikationsnummer erteilt. Der Unternehmer kann die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer schriftlich oder online über das Internet beim BZSt beantragen. In dem Antrag sind Name Anschrift und Steuernummer unter der der Antragsteller umsatzsteuerlich geführt wird anzugeben. Die Bekanntgabe der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer durch das BZSt erfolgt ausschließlich auf dem Postweg an die Anschrift des Unternehmers.

    Online-Dienste

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    Ansprechpartner

    Gemeinde Hüllhorst

    Adresse

    Hausanschrift

    Löhner Straße 1

    32609 Hüllhorst

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05744/9315-0

    Fax: 05744/9315-70

    E-Mail: info@huellhorst.de

    Version

    Technisch geändert am 09.04.2020

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

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    Formulare

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    Voraussetzungen

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    Eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer beantragen können Unternehmer im Sinne des § 2 UStG Juristische Personen die nicht Unternehmer sind oder die Gegenstände nicht für ihr Unternehmen erwerben wenn sie die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer für innergemeinschaftliche Erwerbe benötigen. Der schriftliche Antrag auf Erteilung einer Umsatzsteuer-Identifikationsnummer muss enthalten Name und Anschrift des Antragstellers Finanzamt bei dem der Antragsteller geführt wird Steuernummer unter der der Antragsteller umsatzsteuerlich geführt ist

    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

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    Hinweise (Besonderheiten)

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    Weitere Informationen

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    Links Informationen zur Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) [https://www.bzst.de/DE/Steuern_International/USt_Identifikationsnummer/USt_Identifikationsnummer_node.html]

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium der Finanzen am 07.08.2017

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de