Umsatzsteuer-Identifikationsnummer nach § 27a UStG
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer nach § 27a UStG
Hinweise für Hüllhorst
Beschreibung
Hinweise für Hüllhorst
Unternehmer die am innergemeinschaftlichen Handels- und Dienstleistungsverkehr teilnehmen erhalten auf Antrag beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) für umsatzsteuerliche Zwecke eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer. Die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer ist eine eigenständige Nummer die der Unternehmer , zusätzlich zur der vom zuständigen Finanzamt erteilten Steuernummer erhält. Sie ist wichtig für die korrekte Anwendung der umsatzsteuerlichen Regelungen im europäischen Binnenmarkt. Unternehmer benötigen eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer wenn sie Waren in das übrige Gemeinschaftsgebiet liefern (innergemeinschaftliche Lieferung gem. § 4 Absatz 1 Nummer 1 lit. b) UStG in Verbindung mit § 6a UStG § 18a Abs. 6 UStG) oder aus dem übrigen Gemeinschaftsgebiet erwerben Lieferungen im Sinne des § 25b Absatz 2 UStG ausführen (innergemeinschaftliche Dreiecksgeschäfte) steuerpflichtige sonstige Leistungen nach § 3a Absatz 2 UStG im übrigen Gemeinschaftsgebiet erbringen für die der Leistungsempfänger die Steuer schuldet oder sonstige Leistungen eines im übrigen Gemeinschaftsgebiet ansässigen Unternehmers in Anspruch nimmt. Das BZSt , erteilt auch juristischen Personen die nicht Unternehmer sind oder die Gegenstände nicht für ihr Unternehmen erwerben eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer wenn sie diese für innergemeinschaftliche Erwerbe benötigen. Im Fall der Organschaft wird auf Antrag für jede juristische Person eine eigene Umsatzsteuer-Identifikationsnummer erteilt. Der Unternehmer kann die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer schriftlich oder online über das Internet beim BZSt beantragen. In dem Antrag sind Name Anschrift und Steuernummer unter der der Antragsteller umsatzsteuerlich geführt wird anzugeben. Die Bekanntgabe der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer durch das BZSt erfolgt ausschließlich auf dem Postweg an die Anschrift des Unternehmers.
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Voraussetzungen
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Eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer beantragen können Unternehmer im Sinne des § 2 UStG Juristische Personen die nicht Unternehmer sind oder die Gegenstände nicht für ihr Unternehmen erwerben wenn sie die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer für innergemeinschaftliche Erwerbe benötigen. Der schriftliche Antrag auf Erteilung einer Umsatzsteuer-Identifikationsnummer muss enthalten Name und Anschrift des Antragstellers Finanzamt bei dem der Antragsteller geführt wird Steuernummer unter der der Antragsteller umsatzsteuerlich geführt ist
Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Links Informationen zur Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) [https://www.bzst.de/DE/Steuern_International/USt_Identifikationsnummer/USt_Identifikationsnummer_node.html]
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium der Finanzen am 07.08.2017
Stichwörter
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