Umsatzsteuer-Identifikationsnummer nach § 27a UStG

    Umsatzsteuer-Identifikationsnummer nach § 27a UStG

    Beschreibung

    Unternehmer, die am innergemeinschaftlichen Handels- und Dienstleistungsverkehr teilnehmen, erhalten auf Antrag beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) für umsatzsteuerliche Zwecke eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer. Die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer ist eine eigenständige Nummer, die der Unternehmer  zusätzlich zur der vom zuständigen Finanzamt erteilten Steuernummer erhält. Sie ist wichtig für die korrekte Anwendung der umsatzsteuerlichen Regelungen im europäischen Binnenmarkt.

    Unternehmer benötigen eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, wenn sie

    • Waren in das übrige Gemeinschaftsgebiet liefern (innergemeinschaftliche Lieferung gem. § 4 Absatz 1 Nummer 1 lit. b) UStG in Verbindung mit § 6a UStG, § 18a Abs. 6 UStG) oder aus dem übrigen Gemeinschaftsgebiet erwerben,
    • Lieferungen im Sinne des § 25b Absatz 2 UStG ausführen (innergemeinschaftliche Dreiecksgeschäfte),
    • steuerpflichtige sonstige Leistungen nach § 3a Absatz 2 UStG im übrigen Gemeinschaftsgebiet erbringen, für die der Leistungsempfänger die Steuer schuldet, oder sonstige Leistungen eines im übrigen Gemeinschaftsgebiet ansässigen Unternehmers in Anspruch nimmt.

    Das BZSt  erteilt auch juristischen Personen, die nicht Unternehmer sind oder die Gegenstände nicht für ihr Unternehmen erwerben, eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, wenn sie diese für innergemeinschaftliche Erwerbe benötigen. Im Fall der Organschaft wird auf Antrag für jede juristische Person eine eigene Umsatzsteuer-Identifikationsnummer erteilt. Der Unternehmer kann die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer schriftlich oder online über das Internet beim BZSt beantragen. In dem Antrag sind Name, Anschrift und Steuernummer, unter der der Antragsteller umsatzsteuerlich geführt wird, anzugeben. Die Bekanntgabe der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer durch das BZSt erfolgt ausschließlich auf dem Postweg an die Anschrift des Unternehmers.

    Online-Dienste

    alternativ geben Sie bitte im Stadt / Ort Eingabefeld einen Ort oder eine PLZ ein, um den zuständigen Online-Dienst in diesem Abschnitt anzuzeigen

    Ansprechpartner

    Für Nordrhein-Westfalen wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    Voraussetzungen

    Eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer beantragen können

    • Unternehmer im Sinne des § 2 UStG,
    • Juristische Personen, die nicht Unternehmer sind oder die Gegenstände nicht für ihr Unternehmen erwerben, wenn sie die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer für innergemeinschaftliche Erwerbe benötigen.

    Der schriftliche Antrag auf Erteilung einer Umsatzsteuer-Identifikationsnummer muss enthalten

    • Name und Anschrift des Antragstellers
    • Finanzamt, bei dem der Antragsteller geführt wird

    Steuernummer, unter der der Antragsteller umsatzsteuerlich geführt ist

    Rechtsgrundlage(n)

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium der Finanzen am 07.08.2017

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de