Familienname Änderung aufgrund der Erklärung zur Namensführung von Lebenspartnern

    Familienname Änderung aufgrund der Erklärung zur Namensführung von Lebenspartnern

    Hinweise für Unna

    Beschreibung

    Hinweise für Unna

    Die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) regeln im Grundsatz abschließend das Namensrecht in Deutschland.

    Neben den Namensänderungen nach Bürgerlichem Recht hat der Gesetzgeber eine Möglichkeit geschaffen, sowohl Vor- als auch Familiennamen durch eine öffentlich-rechtliche Namensänderung zu ändern. Da es immer auf Ihre eigenen personenstandsrechtlichen Voraussetzungen und die Ihrer Familie ankommt, welche Namensänderung für Sie möglich ist, lassen Sie sich beim Standesamt beraten, was zu tun ist und welche Kosten genau auf Sie zukommen.  Die öffentlich-rechtliche Namensänderung soll nur in Härtefällen zum Tragen kommen und kann unter bestimmten Voraussetzungen kostenpflichtig abgelehnt werden. Die Zuständigkeit in diesem Bereich unterliegt der Kreisverwaltung Unna, die Anträge werden lediglich im Rahmen der Amtshilfe weitergeleitet. Falls Sie Spätaussiedler*in sind, können Sie gemäß § 94 des Bundesvertriebenengesetzes (BVFG) eine Erklärung zu Ihren Vor-und Familiennamen abgeben um eine der deutschen Sprach- und Schreibweise angeglichenen Form herbeizuführen. Die Erklärung ist gebührenfrei. Über die vorzulegenden Unterlagen informieren Sie sich bitte beim Standesamt.

    Ausländer*innen, die nach ihrem Heimatrecht eine Namensform führen, die nicht mit dem deutschen Namensrecht identisch ist, können unter bestimmten Voraussetzungen gem. Art. 47 EGBGB (Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch) ihre Namensführung dem deutschen Namensrecht angleichen. Ob für Sie die Namensangleichung möglich ist und welche Unterlagen Sie dazu vorlegen müssen, erfragen Sie bitte beim Standesamt.

    Online-Dienste

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    Ansprechpartner

    Standesamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Klosterstr. 12

    59423 Unna

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 05.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Standesamt

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    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Unna

    schriftlicher Antrag

    Formulare

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    Voraussetzungen

    Begründung einer Lebenspartnerschaft

    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

    Bei der Begründung der Lebenspartnerschaft geben Sie gegenüber dem Standesbeamten eine Erklärung ab, welchen Namen Sie und Ihr Lebenspartner künftig führen wollen.

    Wollen Sie zu einem späteren Zeitpunkt Ihren Namen ändern, sprechen Sie dazu beim Standesamt persönlich vor.

    Ausländische Lebenspartner unterliegen grundsätzlich dem Namensrecht ihres Heimatstaates. Wenn (mindestens) einer der künftigen Lebenspartner seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat, besteht ein Wahlrecht zwischen dem Recht des Staates, dem der ausländische Lebenspartner angehört, und dem deutschen Recht.

    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

    Für die Namensfestlegung während der Begründung der Lebenspartnerschaft fallen keine Kosten an. Für die spätere Erklärung fallen Kosten an, welche Sie beim Standesamt erfahren.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Der Lebenspartner, dessen Name nicht Lebenspartnerschaftsname wird, kann dem Lebenspartnerschaftsnamen seinen Geburtsnamen oder den tatsächlich geführten Namen durch Erklärung voranstellen oder anfügen; die Erklärung kann jederzeit widerrufen werden.

    Weitere Informationen

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    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch keine fachliche Freigabe

    Version

    Technisch geändert am 01.11.2024

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de