Familienname Änderung aufgrund der Erklärung zur Namensführung von Lebenspartnern
Hinweise für Geseke
Beschreibung
Hinweise für Geseke
Unter bestimmten Umständen kann eine öffentlich-rechtliche Namensänderung beantragt werden.
Im Unterschied zu Namensänderungen im zivilrechtlichen Kontext (z.B. bei Heirat / Scheidung) bedarf eine öffentlich-rechtliche Namensänderung stets eines wichtigen Grundes.
Ausführliche Informationen zu diesem Thema finden Sie hier (Seite aus dem Internetangebot des Kreises Soest).
Online-Dienste
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
- Personalausweis
- Lebenspartnerschaftsurkunde
Formulare
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Voraussetzungen
Begründung einer Lebenspartnerschaft
Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
Bei der Begründung der Lebenspartnerschaft geben Sie gegenüber dem Standesbeamten eine Erklärung ab, welchen Namen Sie und Ihr Lebenspartner künftig führen wollen.
Wollen Sie zu einem späteren Zeitpunkt Ihren Namen ändern, sprechen Sie dazu beim Standesamt persönlich vor.
Ausländische Lebenspartner unterliegen grundsätzlich dem Namensrecht ihres Heimatstaates. Wenn (mindestens) einer der künftigen Lebenspartner seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat, besteht ein Wahlrecht zwischen dem Recht des Staates, dem der ausländische Lebenspartner angehört, und dem deutschen Recht.
Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
Für die Namensfestlegung während der Begründung der Lebenspartnerschaft fallen keine Kosten an. Für die spätere Erklärung fallen Kosten an, welche Sie beim Standesamt erfahren.
Hinweise (Besonderheiten)
Der Lebenspartner, dessen Name nicht Lebenspartnerschaftsname wird, kann dem Lebenspartnerschaftsnamen seinen Geburtsnamen oder den tatsächlich geführten Namen durch Erklärung voranstellen oder anfügen; die Erklärung kann jederzeit widerrufen werden.
Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch keine fachliche Freigabe