Familienname Änderung aufgrund der Erklärung zur Namensführung von Lebenspartnern

    Familienname Änderung aufgrund der Erklärung zur Namensführung von Lebenspartnern

    Hinweise für Geseke

    Beschreibung

    Hinweise für Geseke

    Unter bestimmten Umständen kann eine öffentlich-rechtliche Namensänderung beantragt werden.

    Im Unterschied zu Namensänderungen im zivilrechtlichen Kontext (z.B. bei Heirat / Scheidung) bedarf eine öffentlich-rechtliche Namensänderung stets eines wichtigen Grundes.

    Ausführliche Informationen zu diesem Thema finden Sie hier (Seite aus dem Internetangebot des Kreises Soest).

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Ordnungsverwaltung

    Adresse

    Hausanschrift

    Mühlenstraße 11

    59590 Geseke

    Version

    Technisch geändert am 09.01.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Personalausweis
    • Lebenspartnerschaftsurkunde

    Formulare

    Voraussetzungen

    Begründung einer Lebenspartnerschaft

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Geseke

    Verfahrensablauf

    Bei der Begründung der Lebenspartnerschaft geben Sie gegenüber dem Standesbeamten eine Erklärung ab, welchen Namen Sie und Ihr Lebenspartner künftig führen wollen.

    Wollen Sie zu einem späteren Zeitpunkt Ihren Namen ändern, sprechen Sie dazu beim Standesamt persönlich vor.

    Ausländische Lebenspartner unterliegen grundsätzlich dem Namensrecht ihres Heimatstaates. Wenn (mindestens) einer der künftigen Lebenspartner seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat, besteht ein Wahlrecht zwischen dem Recht des Staates, dem der ausländische Lebenspartner angehört, und dem deutschen Recht.

    Fristen

    Hinweise für Geseke

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Geseke

    Kosten

    Für die Namensfestlegung während der Begründung der Lebenspartnerschaft fallen keine Kosten an. Für die spätere Erklärung fallen Kosten an, welche Sie beim Standesamt erfahren.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Der Lebenspartner, dessen Name nicht Lebenspartnerschaftsname wird, kann dem Lebenspartnerschaftsnamen seinen Geburtsnamen oder den tatsächlich geführten Namen durch Erklärung voranstellen oder anfügen; die Erklärung kann jederzeit widerrufen werden.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Geseke

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch keine fachliche Freigabe

    Version

    Technisch geändert am 01.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de