Familienname Änderung aufgrund der Erklärung zur Namensführung von Lebenspartnern
Hinweise für Velbert
Beschreibung
Hinweise für Velbert
- Die Ehepaare oder Personen in einer Lebenspartnerschaft können nach Eheschließung oder Begründung einer Lebenspartnerschaft einen Ehenamen oder Lebenspartnerschaftsnamen bestimmen,
- eine in einer Ehe oder einer Lebenspartnerschaft lebende Person, deren Name nicht Ehename geworden ist, kann seinen/ihren Geburtsnamen oder einen früheren Familiennamen dem Ehenamen oder Lebenspartnerschaftsnamen voranstellen oder anfügen oder eine solche Erklärung widerrufen,
- eine in einer Ehe oder einer Lebenspartnerschaft lebende Person kann nach Auflösung der Ehe durch Scheidung oder Tod seinen/ihren Geburtsnamen oder einen früheren Familiennamen wieder annehmen.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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- Personalausweis
- Lebenspartnerschaftsurkunde
Formulare
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Voraussetzungen
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Begründung einer Lebenspartnerschaft
Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Bei der Begründung der Lebenspartnerschaft geben Sie gegenüber dem Standesbeamten eine Erklärung ab, welchen Namen Sie und Ihr Lebenspartner künftig führen wollen.
Wollen Sie zu einem späteren Zeitpunkt Ihren Namen ändern, sprechen Sie dazu beim Standesamt persönlich vor.
Ausländische Lebenspartner unterliegen grundsätzlich dem Namensrecht ihres Heimatstaates. Wenn (mindestens) einer der künftigen Lebenspartner seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat, besteht ein Wahlrecht zwischen dem Recht des Staates, dem der ausländische Lebenspartner angehört, und dem deutschen Recht.
Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Gebühr: 30 Euro
Hinweise (Besonderheiten)
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Der Lebenspartner, dessen Name nicht Lebenspartnerschaftsname wird, kann dem Lebenspartnerschaftsnamen seinen Geburtsnamen oder den tatsächlich geführten Namen durch Erklärung voranstellen oder anfügen; die Erklärung kann jederzeit widerrufen werden.
Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch keine fachliche Freigabe
Stichwörter
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