Familienname Änderung aufgrund der Erklärung zur Namensführung von Lebenspartnern

    Familienname Änderung aufgrund der Erklärung zur Namensführung von Lebenspartnern

    Hinweise für Velbert

    Beschreibung

    Hinweise für Velbert

    1. Die Ehepaare oder Personen in einer Lebenspartnerschaft können nach Eheschließung oder Begründung einer Lebenspartnerschaft einen Ehenamen oder Lebenspartnerschaftsnamen bestimmen,
    2. eine in einer Ehe oder einer Lebenspartnerschaft lebende Person, deren Name nicht Ehename geworden ist, kann seinen/ihren Geburtsnamen oder einen früheren Familiennamen dem Ehenamen oder Lebenspartnerschaftsnamen voranstellen oder anfügen oder eine solche Erklärung widerrufen,
    3. eine in einer Ehe oder einer Lebenspartnerschaft lebende Person kann nach Auflösung der Ehe durch Scheidung oder Tod seinen/ihren Geburtsnamen oder einen früheren Familiennamen wieder annehmen.

     

    Online-Dienste

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    Ansprechpartner

    Standesamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Thomasstr. 1

    42551 Velbert

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 13.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Personalausweis
    • Lebenspartnerschaftsurkunde

    Formulare

    Hinweise für Velbert

    Voraussetzungen

    Begründung einer Lebenspartnerschaft

    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

    Bei der Begründung der Lebenspartnerschaft geben Sie gegenüber dem Standesbeamten eine Erklärung ab, welchen Namen Sie und Ihr Lebenspartner künftig führen wollen.

    Wollen Sie zu einem späteren Zeitpunkt Ihren Namen ändern, sprechen Sie dazu beim Standesamt persönlich vor.

    Ausländische Lebenspartner unterliegen grundsätzlich dem Namensrecht ihres Heimatstaates. Wenn (mindestens) einer der künftigen Lebenspartner seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat, besteht ein Wahlrecht zwischen dem Recht des Staates, dem der ausländische Lebenspartner angehört, und dem deutschen Recht.

    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

    Für die Namensfestlegung während der Begründung der Lebenspartnerschaft fallen keine Kosten an. Für die spätere Erklärung fallen Kosten an, welche Sie beim Standesamt erfahren.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Velbert

    Die Bearbeitung ist nur nach vorheriger telefonischer Terminabsprache möglich.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Velbert

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch keine fachliche Freigabe

    Version

    Technisch geändert am 01.11.2024

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de