Namensangelegenheiten
Hinweise für Wuppertal
Beschreibung
Hinweise für Wuppertal
Die Namensänderungsbehörde befindet sich im Standesamt im Rathaus Barmen.
Es wird grundsätzlich zwischen öffentlich-rechtlichen (BGB) und standesamtlichen Namensänderungen unterschieden. Die Unterscheidung trifft das Standesamt.
Bei standesamtlichen Namensänderungen ist das registerführende Standesamt zuständig.
Das Standesamt des Wohnsitzes kann allerdings den Antrag entgegennehmen und leitet diesen dann an das zuständige Standesamt weiter.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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Aufgrund der Vielzahl der verschiedenen Arten von Namensangelegenheiten,
ist eine persönliche Vorsprache beim Standesamt unvermeidbar.
Formulare
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Voraussetzungen
Begründung einer Lebenspartnerschaft
Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
Bei der Begründung der Lebenspartnerschaft geben Sie gegenüber dem Standesbeamten eine Erklärung ab, welchen Namen Sie und Ihr Lebenspartner künftig führen wollen.
Wollen Sie zu einem späteren Zeitpunkt Ihren Namen ändern, sprechen Sie dazu beim Standesamt persönlich vor.
Ausländische Lebenspartner unterliegen grundsätzlich dem Namensrecht ihres Heimatstaates. Wenn (mindestens) einer der künftigen Lebenspartner seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat, besteht ein Wahlrecht zwischen dem Recht des Staates, dem der ausländische Lebenspartner angehört, und dem deutschen Recht.
Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Terminabsprachen
Das Standesamt Wuppertal bietet Termine für die Anmeldungen zur Eheschließung, Ausstellung von Ehefähigkeitszeugnissen, namensrechtlichen Erklärungen und sonstige Anliegen an.
Die Vorsprache der Bürgerinnen und Bürger erfolgt nach vorheriger Terminvereinbarung. In Ausnahmefällen kann das Standesamt auch ohne vorherige Terminvereinbarung aufgesucht werden. Bitte planen Sie jedoch längere Wartezeiten ein und beachten Sie die Lichtzeichenanlage vor den einzelnen Büros.
Für Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit können Sie unter folgender Mailadresse unter Angabe Ihres Anliegens und der erforderlichen Daten (Telefonnummer, Name, Geburtsdatum, Geburtsort etc.) eine Nachricht hinterlassen:
oder uns in Ausnahmefällen telefonisch unter folgenden Rufnummern erreichen:
563-6781, 563-6235, 563-6733, 563-6346, 563-5164, 563-5349, 563-6114, 563-6315
Für Personen mit ausländischer Staatsangehörigkeit können Sie unter folgender Mailadresse unter Angabe Ihres Anliegens und der erforderlichen Daten (Telefonnummer, Name, Geburtsdatum, Geburtsort etc.) eine Nachricht hinterlassen:
oder uns in Ausnahmefällen unter folgenden Rufnummern erreichen
563-5177, 563-6220, 563-6768
563-5830, 563-6785, 563-6784, 563-6788
Kosten
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Gebühren siehe Downloads/Links
Hinweise (Besonderheiten)
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Der Vor- oder Familienname eines deutschen Staatsangehörigen
kann in Ausnahmefällen auf Antrag geändert werden, wenn ein wichtiger Grund die Änderung rechtfertigt. Ob ein wichtiger Grund vorliegt, muss im Einzelfall geprüft werden. Die Motive sind sehr unterschiedlich und generelle Auskünfte daher kaum möglich.
Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch keine fachliche Freigabe
Stichwörter
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