Ausschank
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Hinweise für Medebach
Beschreibung
Hinweise für Medebach
Beim Alkoholausschank aus besonderem Anlass ist eine Gestattung erforderlich. Es handelt es sich um eine Erlaubnis nach § 12 Abs.1 GastG.
Diese Möglichkeit besteht lediglich bei kurzfristigen Veranstaltungen, die einen besonderen Anlass darstellen. Dies können z.B. Alkoholabgabestellen bei einem Weihnachtsmarkt, einem gewerblichen Ausschank auf einem Straßenfest oder ähnlichen, oder bei einem Musikkonzert sein.
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen