Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten nach Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) einschränken lassen
Im Rahmen Ihrer datenschutzrechtlichen Selbstbestimmung können Sie unter bestimmten Voraussetzungen erwirken, dass Ihre personenbezogenen Daten nur noch gespeichert, aber nicht mehr verarbeitet werden dürfen.
Beschreibung
Hinweise für Dormagen
Der Blickwinkel des behördlichen Datenschutzbeauftragten geht in zwei Richtungen: Zum einen soll er die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auf allen Ebenen motivieren, sensibel mit den ihnen anvertrauten Daten umzugehen und zum anderen die Behördenspitze veranlassen, die Leitungsverantwortung auf dem Gebiet des Datenschutzes problembewusst und informiert wahrzunehmen.
Die Aufgaben werden abschließend in Artikel 39 der Datenschutz-Grundverordnung beschrieben.
Es sind Tätigkeiten in den drei Bereichen:
- Unterstützung,
- Beratung und
- Kontrolle.
Im Gesetz genannt werden (in der Reihenfolge der Aufzählung):
- Unterrichtung und Beratung des Verantwortlichen und der Beschäftigten hinsichtlich der Datenschutzvorschriften
- Überwachung der Einhaltung der Datenschutzvorschriften
- Sensibilisierung und Schulung der an den Verarbeitungsvorgängen beteiligten Mitarbeitern
- Beratung im Zusammenhang mit der Datenschutz-Folgeabschätzung
- Zusammenarbeit mit der Aufsichtsbehörde
- Anlaufstelle für Bediensteten in Angelegenheiten des Datenschutzes
Die Aufzählung zeigt, dass der Aufgabenschwerpunkt bei den unterstützenden und beratenden Tätigkeiten liegt. Der behördliche Datenschutzbeauftragte versteht sich in erster Linie als Partner aller Behördenbediensteten.
Erst in zweiter Linie kommt die Kontroll- und Überwachungsfunktion zum Tragen. Diese ist für eine umfassende Sicherstellung des Datenschutzes zwar unumgänglich, kann aber bei entsprechend guter und vertrauensvoller Zusammenarbeit bei der Planung und Realisierung der Vorhaben flexibel gehandhabt werden ("so viel Unterstützung und Beratung wie möglich und so viel Kontrolle wie nötig").
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
- Kopie Ihres Personalausweises oder
- Alternativ: Kopie Ihres Reisepasses in Verbindung mit der Kopie Ihrer Meldebescheinigung
Formulare
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Voraussetzungen
Sie können die eingeschränkte Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten verlangen, wenn:
- Sie die Berichtigung falscher Daten verlangt haben und die datenverarbeitende Stelle dieses Verlangen prüft,
- Sie Widerspruch gegen die Verarbeitung eingelegt haben und noch geprüft werden muss, ob nicht eventuell das Interesse der datenverarbeitenden Stelle überwiegt,
- Sie die Einschränkung ausdrücklich statt einer Löschung verlangen oder
- die datenverarbeitende Stelle Ihre Daten zwar nicht mehr benötigt, Sie diese aber noch für eigene Zwecke nutzen möchte.
Sie können die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten nicht einschränken lassen, wenn sie verarbeitet werden:
- für Archivzwecke, die im öffentlichen Interesse liegen und die durch die Einschränkung ernsthaft beeinträchtigt werden würden,
- für Forschung, Wissenschaft oder Statistik, soweit der ursprüngliche Zweck durch die Einschränkung der Verarbeitung nicht mehr erreicht oder ernsthaft beeinträchtigt werden würde.
Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
Sie können die eingeschränkte Verarbeitung Ihrer personenbezogenen gespeicherten Daten online oder schriftlich per Post geltend machen.
Eingeschränkte Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten online anfordern:
- Rufen Sie den Online-Antrag auf dem Bundesportal verwaltung.bund.de auf. Dieser führt Sie Schritt für Schritt durch die notwendigen Angaben, die Sie elektronisch eintragen können.
- Hinweis: Für den Online-Antrag benötigen Sie ein elektronisches Ausweisdokument, zum Beispiel die Online-Funktion Ihres Personalausweises.
- Laden Sie die erforderlichen Unterlagen als Datei (in den Dateiformaten PDF, DOC, JPEG, PNG, maximal 10 Megabyte pro Datei) hoch und senden Sie den Antrag ab. Alternativ können Sie die erforderlichen Unterlagen auch postalisch einreichen.
- Die öffentliche Stelle sendet Ihnen die entsprechende Antwort in der Regel postalisch an Ihre Meldeadresse oder unter Umständen via E-Mail.
Eingeschränkte Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten schriftlich anfordern:
- Ihren Antrag können Sie formlos stellen.
- Senden Sie Ihren Antrag mit den erforderlichen Unterlagen postalisch an die öffentliche Stelle.
Die öffentliche Stelle sendet Ihnen die entsprechende Antwort postalisch an Ihre Meldeadresse zu.
Fristen
Es gibt keine Frist.
Bearbeitungsdauer
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Kosten
kostenfrei
Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) am 09.08.2023
Stichwörter
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