Mitteilungen der ärztlichen und zahnärztlichen Stellen an die zuständige Behörde
Mitteilungen der ärztlichen und zahnärztlichen Stellen an die zuständige Behörde
Beschreibung
nicht angegeben
Ansprechpartner
Für Hallenberg wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.
Rechtsgrundlage(n)
§ 130 Absatz 3 StrlSchV
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen