Mitteilungen der ärztlichen und zahnärztlichen Stellen an die zuständige Behörde

    Mitteilungen der ärztlichen und zahnärztlichen Stellen an die zuständige Behörde

    Beschreibung

    nicht angegeben

    Ansprechpartner

    Für Nordrhein-Westfalen wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    Rechtsgrundlage(n)

    § 130 Absatz 3 StrlSchV

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 27.09.2021

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de