Straßenreinigung
Hinweise für Schwerte
Beschreibung
Hinweise für Schwerte
Der Baubetriebshof reinigt die öffentlichen Straßen, Wege und Plätze. Die Reinigung der Gehwege ist Aufgabe der Eigentümer der anliegenden Grundstücke. Ausgenommen sind lediglich bestimmte Bereiche der Innenstadt.
Die Gebühren werden durch das Amt für Finanzen mit dem Grundbesitzabgaben-Bescheid festgesetzt.
Die Reinigungspflicht umfasst die Beseitigung von Schmutz, Pflanzenbewuchs (Unkraut), Laub und sonstigem Unrat. Die Reinigungshäufigkeiten können der Straßenreinigungs- und Gebührensatzung entnommen werden (siehe unten)...
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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- gem. Straßenreinigungs- und Gebührensatzung (siehe unten)
Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen