Straßenreinigung

    Straßenreinigung, Straßenreinigungsgebühren

    Hinweise für Büren

    Es wird unterschieden zwischen Reinigungspflichten der Stadt und der AnwohnerInnen.

    Beschreibung

    Hinweise für Büren

    Die Straßenreinigung wird teilweise durch den städtischen Bauhof der Stadt Büren bzw. den Dienstleister Firma Lobbe durchgeführt, teilweise ist die Straßenreinigungspflicht aber auch den Anwohnern übertragen. Näheres hierzu regelt die Straßenreinigungs- und Gebührensatzung.

    Die Stadt Büren bzw. der Dienstleister Fa. Lobbe betreibt die Reinigung der dem Verkehr gewidmeten Straßen, Wege und Plätze (öffentliche Straßen), soweit die Reinigung nicht den Grundstückseigentümern übertragen ist. Für diese Reinigungsleistung erhebt die Stadt Büren Gebühren. Maßstab für die Benutzungsgebühr sind die Grundstücksseite entlang der Straße, durch die das Grundstück erschlossen ist (Frontlänge) und eine einmal wöchentliche Reinigung.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Abteilung II: Finanzen

    Version

    Technisch geändert am 16.11.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Sachgebiet II/02: Steuern

    Version

    Technisch geändert am 16.11.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Büren

    Formulare

    Hinweise für Büren

    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

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    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Büren

    Weitere Informationen

    Hinweise für Büren

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 01.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de