Straßenreinigung

    Straßenreinigung

    Hinweise für Senden

    Beschreibung

    Hinweise für Senden

    Die Reinigung der Gehwege (Bürgersteige) ist grundsätzlich den Eigentümern der angrenzenden und durch sie erschlossenen Grundstücke übertragen. In vielen Wohngebieten ist auch die Fahrbahnreinigung den Anliegern auferlegt worden; eine Heranziehung zu Straßenreinigungsgebühren erfolgt in diesen Fällen nicht. Die maschinelle Fahrbahnreinigung durch die Gemeinde findet grundsätzlich nur in Hauptverkehrs- und Durchgangsstraßen statt (die dazugehörigen Straßen sind in der Satzung aufgelistet). Die Höhe der Straßenreinigungsgebühr bei dieser maschinellen Reinigung entnehmen Sie bitte unserer Homepage.

    Die auf die Eigentümer übertragene Reinigung umfasst neben der Beseitigung von Schmutz, Laub, Unrat usw. auch das Entfernen von Unkraut auf den Gehwegen (Bürgersteigen). In  Bereichen in denen auch die Fahrbahnreinigung übertragen ist, sind auch der Rinnstein und die Einlaufroste entsprechend zu säubern.

    Die vierteljährlichen Fälligkeiten (zum 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November) für die fälligen Benutzungsgebühren werden im Abgabenbescheid festgesetzt (in der Regel zusammen mit der Grundsteuer).

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    Ansprechpartner

    Ordnungsamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Anton-Aulke-Ring 62

    48308 Senden

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02597 699-0

    Fax: 02597 699-100

    Version

    Technisch geändert am 30.01.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Steuern und Grundbesitzabgaben

    Adresse

    Hausanschrift

    Münsterstraße 30

    48308 Senden

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 14.09.2024

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    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 01.11.2024

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