Straßenreinigung

    Straßenreinigungsgebühren

    Hinweise für Vreden

    Beschreibung

    Hinweise für Vreden

    Die Stadt Vreden reinigt die öffentlichen Straßen, Wege und Plätze. Hierunter fallen alle Bereiche, die dem öffentlichen Verkehr gewidmet und damit für die Allgemeinheit als Verkehrsweg zugänglich sind. Zur Reinigung gehören

    • die Reinigung der Fahrbahnen

    • die Reinigung der Radwege und Sicherheitsstreifen

    • die Reinigung der Gehwege

    • die Reinigung der Parkstreifen und

    • die Reinigung der Haltestellenbuchten.

    Ebenfalls unter die Reinigung fallen die folgenden Winterdienste:

    • das Schneeräumen auf Fahrbahnen und Gehwegen

    • das Bestreuen der Gehwege, soweit diese nicht

    • das Bestreuen der Fußgängerüberwege und

    • das Bestreuen gefährlicher Stellen auf den Fahrbahnen.

    Die genaue Leistungsbeschreibung finden Sie in den §§ 1 - 3 der Satzung der Stadt Vreden über die Straßenreinigung.

    Von der Stadt Vreden werden nicht gereinigt:

    • Bundesstraßen außerhalb geschlossener Ortschaften

    • Landesstraßen außerhalb geschlossener Ortschaften

    • Kreisstraßen außerhalb geschlossener Ortschaften

    • private Verkehrswege

    Die Reinigung einschließlich Winterdienst für Bundesstraßen und Landesstraßen verantwortet die Regionaldirektion des Landesbetriebes Straßen NRW in Coesfeld, die der Kreisstraßen die Kreisverwaltung Borken. Die Reinigung und den Winterdienst privater Verkehrswege ist Aufgabe der Eigentümer/innen der jeweiligen Grundstücke.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Sachgebiet Steuern

    Adresse

    Hausanschrift

    Burgstraße 14

    48691 Vreden

    Version

    Technisch geändert am 04.12.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Vreden

    Formulare

    Hinweise für Vreden

    Voraussetzungen

    Hinweise für Vreden

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Vreden

    Satzung der Stadt Vreden über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Vreden

    Fristen

    Hinweise für Vreden

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Vreden

    Kosten

    Hinweise für Vreden

    Für die Straßenreinigungsleistungen einschließlich der Winterdienstleistungen erhebt die Stadt Vreden eine Gebühr in Höhe von

    • 2,47 EUR je Meter Grundstücksseite für den Anliegerverkehr

    • 2,02 EUR je Meter Grundstücksseite für Straßen des inner- und überörtlichen Verkehrs.

    Für die Straßenreinigungsleistungen ohne Winterdienstleistungen erhebt die Stadt Vreden eine Gebühr in Höhe von

    • 1,37 EUR je Meter Grundstücksseite für den Anliegerverkehr

    • 1,12 EUR je Meter Grundstücksseite für Straßen des inner- und überörtlichen Verkehrs.

    Gebührenpflichtig sind die Eigentümer/innen der jeweiligen Grundstücke.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Vreden

    Weitere Informationen

    Hinweise für Vreden

    Für Fragen rund um Bundes- und Landesstraßen außerhalb geschlossener Ortschaften erreichen Sie die Regionalniederlassung des Landesbetriebes Straßen NRW unter

    kontakt@rnl.msl@strassen.nrw.de oder telefonisch unter 02541/742-0.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 31.07.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Vreden

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de