Straßenreinigung

    Straßenreinigung

    Hinweise für Stadtlohn

    Beschreibung

    Hinweise für Stadtlohn

    Allgemeine Informationen

    Die Stadt Stadtlohn betreibt die Reinigung der dem öffentlichen Verkehr gewidmeten Straßen, Wege und Plätze (öffentliche Straßen) innerhalb der geschlossenen Ortslagen, bei Bundesstraßen, Landesstraßen und Kreisstraßen jedoch nur der Ortsdurchfahrten, als öffentliche Einrichtung, soweit die Reinigung nicht nach §§ 2 ff. der Satzung der Straßenreinigungs- und Gebührensatzung den Grundstückseigentümern übertragen wird.

    Ist das Grundstück mit einem Erbbaurecht belastet, so tritt an die Stelle des Eigentümers der Erbbauberechtigte



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    Ansprechpartner

    22 Steuern und Abgaben

    Adresse

    Hausanschrift

    Markt 3

    48703 Stadtlohn

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02563 87-0

    Fax: 02563 87-81

    E-Mail: info@stadtlohn.de

    Version

    Technisch geändert am 31.10.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    22 Steuern und Abgaben

    Adresse

    Hausanschrift

    Markt 3

    48703 Stadtlohn

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 05.10.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Stadtlohn

    Formulare

    Hinweise für Stadtlohn

    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Stadtlohn

    Bezirke und Reinigungstage

    östlich der L 572 (ehemalige B 70): donnerstags
    westlich der L 572: freitags

    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

    Hinweise für Stadtlohn

    Die Stadt Stadtlohn erhebt für die von ihr durchgeführte Reinigung der öffentlichen Straßen Benutzungsgebühren nach § 6 Abs. 2 KAG NRW in Verbindung mit § 3 Abs. 1 StrReinG NRW.

    Die Gebühren für die maschinelle Straßenreinigung betragen ab dem 01.01.2024 pro Jahr

    für eine Anliegerstraße=1,88 € je lfdm.für eine innerörtliche Straße=1,68 € je lfdm.für eine überörtliche Straße=1,49 € je lfdm.

    Den Kostenanteil, der auf das allgemeine öffentliche Interesse an der Reinigung sowie auf die Reinigung der Straßen oder Straßenteile entfällt, für die eine Gebührenpflicht nicht besteht, trägt die Stadt Stadtlohn.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Stadtlohn

    Weitere Informationen

    Hinweise für Stadtlohn

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 01.11.2024

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de