Betriebsbeauftragte für Gewässerschutz

    Gewässerschutzbeauftragte

    Hinweise für Schwerte

    Beschreibung

    Hinweise für Schwerte

    Der Gewässerschutzbeauftragte gilt als innerbetriebliches Kontrollorgan des Kanalnetzbetreibers, überwacht Anforderungen aus wasserrechtlichen Erlaubnissen und die Betriebssicherheit der Abwasseranlagen. Er beaufsichtigt weiterhin alle städtischen Steh- und Fließgewässer und berät Bürgerinnen und Bürger sowie die Verwaltung in allen Angelegenheiten des Gewässerschutzes.

    Die Stadt Schwerte betreibt über die Stadtentwässerung Schwerte das städtische Kanalnetz.
    Hierüber gelangt das anfallende Schmutzwasser aus Haushalten, Gewerbe und Industrie zur Kläranlage, wird dort gereinigt und anschließend in die Ruhr eingeleitet. Für diesen alltäglichen Vorgang gilt die Stadt Schwerte im wasserrechtlichen Sinne als sogenannter "Gewässerbenutzer". Für diejenigen, die dabei mehr als 750 Kubikmeter Abwasser pro Tag einleiten dürfen (in Schwerte ca. die 10-fache Menge), fordert das Wasserhaushaltsgesetz die Bestellung eines Gewässerschutzbeauftragten.

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    Ansprechpartner

    Stadtentwässerung Schwerte GmbH

    Adresse

    Hausanschrift

    Liethstr. 32 - 36

    58239 Schwerte

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0 23 04 / 203-200

    E-Mail: info@stadtentwaesserung-schwerte.de

    Version

    Technisch geändert am 23.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Schwerte

    Formulare

    Hinweise für Schwerte

    Voraussetzungen

    Hinweise für Schwerte

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Schwerte

    Verfahrensablauf

    Anordnung seitens der Behörde.

    Fristen

    Die Anordnung seitens der Behörde ist nicht an Fristen gebunden.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Schwerte

    Kosten

    Hinweise für Schwerte

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Schwerte

    Weitere Informationen

    Hinweise für Schwerte

    • Gewässerschutzbericht (7,6 MB) 

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten Rheinland-Pfalz am 23.10.2020

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de