Gewässerschutzbeauftragte
Hinweise für Schwerte
Beschreibung
Hinweise für Schwerte
Der Gewässerschutzbeauftragte gilt als innerbetriebliches Kontrollorgan des Kanalnetzbetreibers, überwacht Anforderungen aus wasserrechtlichen Erlaubnissen und die Betriebssicherheit der Abwasseranlagen. Er beaufsichtigt weiterhin alle städtischen Steh- und Fließgewässer und berät Bürgerinnen und Bürger sowie die Verwaltung in allen Angelegenheiten des Gewässerschutzes.
Die Stadt Schwerte betreibt über die Stadtentwässerung Schwerte das städtische Kanalnetz.
Hierüber gelangt das anfallende Schmutzwasser aus Haushalten, Gewerbe und Industrie zur Kläranlage, wird dort gereinigt und anschließend in die Ruhr eingeleitet. Für diesen alltäglichen Vorgang gilt die Stadt Schwerte im wasserrechtlichen Sinne als sogenannter "Gewässerbenutzer". Für diejenigen, die dabei mehr als 750 Kubikmeter Abwasser pro Tag einleiten dürfen (in Schwerte ca. die 10-fache Menge), fordert das Wasserhaushaltsgesetz die Bestellung eines Gewässerschutzbeauftragten.
Dies ist ein externes Anliegen:
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
Anordnung seitens der Behörde.
Fristen
Die Anordnung seitens der Behörde ist nicht an Fristen gebunden.
Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
Hinweise für Schwerte
- Gewässerschutzbericht (7,6 MB)
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten Rheinland-Pfalz am 23.10.2020