Betriebsbeauftragte für Gewässerschutz
Gewässerschutzbeauftragte
Beschreibung
Hinweise für Wadersloh
Zum Schutz der Gewässer sind das Wasserhaushaltsgesetz und Landeswassergesetz für Nordrhein-Westfalen erlassen worden. Entsprechend diesen Vorschriften haben Städte und Gemeinden auf Ihrem Gebiet die Verpflichtung, Abwasser zu beseitigen und gleichzeitig auch das Recht, anfallende Abwasser in Gewässer einzuleiten.
Online-Dienste
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Ansprechpartner
Verfahrensablauf
Anordnung seitens der Behörde.
Fristen
Die Anordnung seitens der Behörde ist nicht an Fristen gebunden.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten Rheinland-Pfalz am 23.10.2020