Betriebsbeauftragte für Gewässerschutz

    Gewässerschutzbeauftragte

    Hinweise für Reg.-Bez. Münster

    Beschreibung

    Die zuständige Behörde kann anordnen, dass

    • die Einleiter von Abwasser in Gewässer, für die eine Pflicht zur Bestellung von Gewässerschutzbeauftragten nicht ohnehin besteht,
    • die Einleiter von Abwasser in Abwasseranlagen,
    • die Betreiber von Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen,
    • die Betreiber von Rohrleitungsanlagen über die Umweltverträglichkeitsprüfung einen oder mehrere Gewässerschutzbeauftragte zu bestellen haben.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Bezirksregierung Münster Dezernat 52 und Dezernat 53

    Adresse

    Hausanschrift

    Domplatz 1-3

    48143 Münster

    Version

    Technisch geändert am 25.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Reg.-Bez. Münster

    Formulare

    Hinweise für Reg.-Bez. Münster

    Voraussetzungen

    Hinweise für Reg.-Bez. Münster

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Reg.-Bez. Münster

    Verfahrensablauf

    Anordnung seitens der Behörde.

    Fristen

    Die Anordnung seitens der Behörde ist nicht an Fristen gebunden.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Reg.-Bez. Münster

    Kosten

    Hinweise für Reg.-Bez. Münster

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Reg.-Bez. Münster

    Weitere Informationen

    Hinweise für Reg.-Bez. Münster

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten Rheinland-Pfalz am 23.10.2020

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de