Betriebsbeauftragte für Gewässerschutz
Gewässerschutzbeauftragte
Hinweise für Reg.-Bez. Münster
Beschreibung
Die zuständige Behörde kann anordnen, dass
- die Einleiter von Abwasser in Gewässer, für die eine Pflicht zur Bestellung von Gewässerschutzbeauftragten nicht ohnehin besteht,
- die Einleiter von Abwasser in Abwasseranlagen,
- die Betreiber von Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen,
- die Betreiber von Rohrleitungsanlagen über die Umweltverträglichkeitsprüfung einen oder mehrere Gewässerschutzbeauftragte zu bestellen haben.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
Anordnung seitens der Behörde.
Fristen
Die Anordnung seitens der Behörde ist nicht an Fristen gebunden.
Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten Rheinland-Pfalz am 23.10.2020